Kliniken Nordoberpfalz: dbb tarifunion stimmt Anwendungsvereinbarung zu

Am Donnerstag, dem 18. Oktober 2012, trafen sich Vertreter der dbb tarifunion handelnd für die LBB und der komba gewerkschaft zu einem Gespräch mit dem Vorstand der Kliniken Nordoberpfalz AG, Herrn Josef Götz, und dem Leiter der Zentralen Finanzen, Herrn Manfred Tretter. Gegenstand des Gesprächs war eine von Arbeitgeberseite angestrebte Ergänzungsvereinbarung zum Tarifvertrag zur Zukunftssicherung der Krankenhäuser (TV-ZUSI) vom 23. August 2005. Nach dem TV-ZUSI und der Anwendungsvereinbarung vom 9. Dezember 2009 hätten gemäß § 5 Absatz 1 die Beschäftigten auf einen Teil der Jahressonderzahlung für 2012 verzichten müssen. Mit der neuen Anwendungsvereinbarung zielt der Arbeitgeber darauf ab, seinen Anspruch gegenüber den Beschäftigten zu stunden, das heißt, dass es zu keinem Einbehalt im Jahre 2012 kommen soll.

Positives Ergebnis in den nächsten Jahren erwartet

Der Arbeitgeber geht davon aus, dass er in den nächsten Jahren ein positives Ergebnis erwirtschaften wird. Dies würde dazu führen, dass der jetzt gestundete Betrag mit dem ergebnisorientierten Zusatzentgelt gemäß § 4 Absatz 1 der Anwendungsvereinbarung vom 9. Dezember 2009 verrechnet werden wird. Der Arbeitgeber geht derzeit davon aus, dass auf diesem Wege in den nächsten Jahren der komplette gestundete Betrag verrechnet werden kann. Sollte sich die geplante wirtschaftliche Entwicklung aber nicht wie geplant einstellen, wird der Betrag in 2016 fällig.

Folgen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Sowohl im Falle einer Eigen- oder Arbeitgeberkündigung, als auch bei Been-digung des Arbeitsverhältnisses durch Erreichen des Renteneintrittsalters, wird der gestundete Betrag sofort fällig. Wichtig ist dabei, dass dieser Betrag nicht sofort vom letzten Monatsentgelt abgezogen wird. Vielmehr werden zu-nächst abzugeltende Überstunden beziehungsweise Urlaubsabgeltungsan-sprüche damit verrechnet. Sofern diese Ansprüche für eine Verrechnung nicht ausreichen, wird der Restbetrag vom Monatsentgelt abgezogen. Schließlich wird der Betrag auch dann fällig, wenn die Kliniken des Bezirks Nordoberpfalz AG von einer Insolvenz bedroht sind. Ein solches Szenario ist derzeit aber nicht zu erwarten. Die Regelung dient vielmehr der Rechtssicherheit der Vertragsparteien. Soweit der Arbeitgeber einen Betrag vom Monatsentgelt abziehen will, muss er die gesetzlichen Pfändungsfreigrenzen beachten.

Unterschriftenverfahren eingeleitet

Vor diesem Hintergrund hat die Kommission der dbb tarifunion dem Vorschlag des Arbeitgebers zugestimmt. Damit schnellstmöglich die notwendige Rechtssicherheit gewährleistet werden kann, ist das Unterschriftenverfahren eingeleitet worden.

 

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