Dauerhafter Bestand der Zulagen gesichert

Kommunale Straßenwärter in Sachsen: Tarifeinigung steht!

Der dbb hat sich am 4. Februar 2013 in Dresden mit dem Kommunalen Arbeitgeberverband Sachsen (KAV Sachsen) über den Neuabschluss des landesbezirklichen Tarifvertrages für Beschäftigte beim Bau und Unterhaltung von Straßen der Landkreise geeinigt. Damit konnten wichtige strukturelle Verbesserungen durchgesetzt werden.

Nachwirkung vereinbart – Verbesserungen bei den Zulagen erreicht!

Als wichtiger Punkt konnte die im Vorgängertarifvertrag noch ausgeschlossene Nachwirkung gemäß § 4 Abs. 3 TVG vereinbart werden, so dass sich die Beschäftigten auch nach einer etwaigen Kündigung des Tarifvertrages dauerhaft auf die darin festgeschriebenen Regelungen berufen können. Ferner wurden nachfolgende Verbesserungen im Bereich der Zulagen durchgesetzt:

  1. Erschwerniszulagen gem. § 2 Abs. 2: Erhöhung zum 1. Januar 2013 über die allgemeine Tariferhöhung hinaus in
    • Gruppe 1 auf 66,00 Euro
    • Gruppe 2 auf 33,00 Euro
    • Gruppe 3 auf 15,60 Euro
    • Gruppe 4 auf 5,50 Euro
    Diese nehmen anschließend ab dem 1. August 2013 an den weiteren Tariferhöhungen teil.
  2. Die Winterdienstpauschale gem. § 2 Abs. 4 wird bereits ab 10 Einsatz¬tagen pro Monat gezahlt; die Pauschale wird ab dem 1. Januar 2013 dynamisiert.
  3. Die Erschwernispauschale für Auszubildende gemäß § 3 wird eben-falls ab dem 1. Januar 2013 dynamisiert.

Damit wird einer schleichenden Entwertung dieser Zulagen vorgebeugt. Diese sind dauerhaft für die Beschäftigten gesichert!

Änderungen treten rückwirkend zum 1. Januar 2013 in Kraft - lange Laufzeit vereinbart!

Der Änderungstarifvertrag wird rückwirkend zum Januar 2013 in Kraft treten, so dass sich die allgemeine Tariferhöhung zum 1. Januar 2013 Wirkung entfaltet. Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 36 Monaten und kann erstmals zum 31. Dezember 2016 gekündigt werden.

 

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