Stellungnahme „Faire-Kassenwahlgesetz“

Kritik an geplanter Öffnung regionaler Krankenkassen

Mit dem „Faire-Kassenwahlgesetz“ will das Bundesgesundheitsministerium (BMG) erreichen, dass sich regionale Krankenkassen für gesetzlich Versicherte aus ganz Deutschland öffnen. Der dbb sieht das jedoch kritisch.

Das Vorhaben erscheine nur auf den ersten Blick fair und vorteilhaft für die Versicherten, sagte dbb Chef Ulrich Silberbach am 6. Mai 2019 am Rande der Verbändeanhörung im BMG. „Wir sehen die Gefahr eines Leistungsgefälles vom Land hin zu den Ballungsgebieten. Ein großer Zustrom von Versicherten, die aus Kostengründen einer bisher nur regional wählbaren Kasse beitreten, zwingt diese dazu, bundesweite Angebote aufzubauen. Über Jahrzehnte gewachsene, regionale Strukturen könnten zu Lasten schnell wachsender Versorgungsangebote in den Ballungsräumen austrocknen. Das ist ganz und gar nicht im Sinne einer flächendeckenden qualitativ hochwertigen Versorgung.“

Mit dem Gesetz sollen außerdem die Zuweisungen an die Kassen aus dem Gesundheitsfonds für insgesamt 80 unterschiedliche Krankheitsbilder erweitert werden. Der dbb fordere seit Jahren eine Weiterentwicklung des so genannten morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs („MorbiRSA“), so Silberbach: „Vor dem Hintergrund des medizinisch-technischen Fortschritts ist die Begrenzung auf 80 Krankheitsbilder nicht mehr zeitgemäß.“ Der MorbiRSA soll künftig um Präventionspauschalen erweitert werden. „Das ist vorausschauend, denn Geld in die Hand zu nehmen, um zukünftige Erkrankungen und damit Behandlungskosten zu vermeiden, ist eine gute Investition.“

Kritik übte der dbb in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf auch an der geplanten Weiterentwicklung der Strukturen des GKV-Spitzenverbandes. „Wir befürchten eine Schwächung der Selbstverwaltung. Das steht dem Koalitionsvertrag diametral entgegen und reduziert die Bedeutung der Sozialwahlen. Hier ist noch nicht das letzte Wort gesprochen“, so Silberbach.

 

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