Kritik an neuen EU-Regeln für öffentliche Dienstleistungen

„Die neuen europäischen Regeln für öffentliche Dienstleistungen sind eine Nebelkerze“, so der Chef der dbb tarifunion, Frank Stöhr. „Die Kommission will Konzessionen auch dort regeln, wo sie eindeutig keinen Bezug zum europäischen Binnenmarkt haben. Das widerspricht dem Subsidiaritätsprinzip.“ Stöhr kritisiert das Ende Dezember verkündete Kommissionsvorhaben einer Konzessionsrichtlinie. Auch die Absicht, die EU-Vergaberichtlinien zu revidieren, stößt auf Skepsis. „Manches erscheint auf den ersten Blick gut, dient aber bei näherer Betrachtung einer weiteren Öffnung insbesondere der lokalen öffentlichen Dienste für Privatisierungen“, befürchtet Stöhr.

„Die Kommission spricht von einer Vereinfachung zugunsten der Dienste von allge-meinem Interesse, und die Arbeitgeber jubeln. Also müssen wir Gewerkschaften sehr genau hinsehen, was da passiert“, sagt Stöhr, der für den dbb Sitz und Stimme im Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) hat. „Ich begrüße die grundsätzliche Einsicht der Kommission, dass soziale Dienstleistungen vom europäischen Wettbewerbsrecht auszunehmen sind“, so Stöhr. Die Ausweitung der Sozialdienstleistungen, die von der Meldepflicht über Ausgleichszahlungen freigestellt werden, heißt Stöhr ausdrücklich willkommen. Die Freistellung soll sich nicht mehr nur auf Krankenhäuser und den sozialen Wohnungsbau beschränken, sondern eine größere Bandbreite sozialer Dienstleistungen umfassen.

„Problematisch ist aber die Ankündigung Brüssels, künftig Ausgleichszahlungen außerhalb sozialer Dienstleistungen strenger behandeln zu wollen“, so Stöhr. „Die Kommission gewährt einerseits mehr Entscheidungsfreiheit bei den sozialen Dienstleistungen, wovon die Kommunen profitieren können. Gleichzeitig lässt sie aber klar den Willen erkennen, andere Dienstleistungen von allgemeinem Interesse stärker als bisher dem Wettbewerbsgedanken unterwerfen zu wollen. Die Kommunen brauchen aber mehr Handlungsfreiheit. Der Markt kann öffentliche Dienstleistungen nicht in hinreichender Qualität bieten.“

 

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