Längere Frist für Kita-Ausbau: Personalmangel in Städten und Ballungsräumen beheben

Die Bundesregierung will den Ländern beim Kita-Ausbau ein Jahr mehr Zeit gewähren. Für eine schnelle Umsetzung des Vorhabens hat sich die dbb bundesfrauenvertretung ausgesprochen. „Die Bewältigung der Flüchtlingskrise bindet in den Kommunen enorme Kräfte. Das darf aber nicht dazu führen, dass dringend notwendige Infrastrukturmaßnahmen wie der Ausbau von Kinderbetreuungsangeboten darunter leiden und die dafür bereitgestellten Mittel wegen Personalnot nicht ausgeschöpft werden können. Die von der Bundesregierung geplante Fristverlängerung zum Abruf der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel ist daher nur zu begrüßen“, hob Helene Wildfeuer, Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung am 20. Mai 2016 hervor.

Vor allem die personelle Ausstattung der Kommunalverwaltungen, aber auch die, der Betreuungseinrichtungen müsse dringend an die Bedarfe angepasst werden. „Durch den starken Zuzug von Flüchtlingsfamilien verschärft sich die Situation nun weiter. Gerade in Städten und Ballungsräumen ist die Situation besonders angespannt. Hier kommen die meisten der Geflüchteten an. Gleichzeitig besteht gerade dort seit Jahren ein enormer Engpass hinsichtlich bedarfsgerechter, qualitativer und bezahlbarer Betreuungsangebote für Kleinkinder, aber und vor allem auch für Schülerinnen und Schüler“, betonte die Vorsitzende.

Von den insgesamt 550 Millionen Euro, die vom Bund für den Kita-Ausbau zwischen 2015 bis 2018 zur Verfügung stehen, sind bis zum April 2016 erst 56,6 Prozent durch die Länder bewilligt. Der Kabinettsbeschluss vom 18. Mai sieht nun eine Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Kindertagesbetreuung vor. Danach sollen Länder die Möglichkeit erhalten, Projekte der Kommunen ein Jahr länger – also noch bis 30. Juni 2017 – zu bewilligen. Gleichzeitig sollen laut Informationen des Presse- und Informationsamtes der Budnesregierung entsprechend Folgefristen verlängert werden – unter anderem für Mittelabruf, Monitoring und Verwendungsprüfung. Durch die Änderung des Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes verschiebe sich zudem der Termin zur Auflösung des Sondervermögens um ein Jahr auf Ende 2021.

 

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