Landesverwaltung Baden-Württemberg: Verhandlungen Altersteilzeit für schwerbehinderte Beschäftigte!

Die dbb tarifunion hat am 31. Juli 2012 Verhandlungen mit dem Arbeitgeberverband des Öffentlichen Dienstes des Landes Baden-Württemberg (AVAöD Land BW) über einen Tarifvertrag über Altersteilzeit für schwerbehinderte Beschäftigte des Landes Baden-Württemberg geführt. Den Verhandlungen waren mehrere Sondierungsgespräche vorausgegangen.

Die dbb tarifunion forderte die Arbeitgeberseite in allen Gesprächen auf, Verhandlungen über eine tarifvertragliche Regelung zur Altersteilzeit für die Beschäftigten des Landes Baden-Württemberg aufzunehmen. Dies ist auf Grund der Einigung mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) vom 10. März 2011 möglich. Allerdings lehnte die Arbeitgeberseite eine globale Regelung zur Altersteilzeit für die Landesverwaltung kategorisch ab.

Die dbb tarifunion hält die Forderung nach einer umfassenden Altersteilzeitregelung für alle Beschäftigen weiter aufrecht. Aus Sicht der dbb tarifunion ist die Altersteilzeit ein Baustein, um die Auswirkungen des demografischen Wandels und die berechtigten Interessen der Beschäftigten in einen gerechten Ausgleich zu bringen. Dies machte die dbb tarifunion nunmehr auch in den Verhandlungen deutlich. Gleichwohl verständigte man sich mit dem AVdöD Land BW darauf, zunächst Verhandlungen über eine Altersteilzeitregelung für schwerbehinderte Beschäftigte aufzunehmen. Hierzu tauschten sich beide Seiten nunmehr intensiv aus.

Über den bisherigen Zwischenstand wurde zunächst Stillschweigen vereinbart. Die derzeitigen Zwischenstände werden nunmehr von den zuständigen Gremien bewertet und danach veröffentlicht. Über den Fortgang werden wir – wie gewohnt zeitnah – informieren.

 

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