Thüringen

Landtag verabschiedet Brand- und Katastrophenschutzgesetz

Der Thüringer Landtag hat am 12. November 2020 das Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes und zur Änderung versorgungsrechtlicher Regelungen verabschiedet. Damit kann die zusätzliche Altersversorgung für ehrenamtliche Feuerwehrleute weiterhin gewährleistet werden.

Das Land hebt den Beitrag auf 12 Euro pro Monat für aktive Feuerwehrangehörige in den Einsatzabteilungen an, um dem Absinken der Auszahlungsbeträge durch die Zinsentwicklung entgegen zu wirken. „Die Feuerwehrrente soll ein Anreiz sein, um freiwillige Feuerwehrleute im Ehrenamt zu halten oder für diese Tätigkeit neben der eigentlichen Arbeit zu gewinnen. Immer mehr freiwillige Feuerwehren leiden unter Mitgliederschwund und Personalmangel. Mit der Anhebung der Leistungen der Feuerwehrrente werden wichtige Anreize für das Ehrenamt und eine dauerhafte Mitgliederentwicklung gegeben“, betonte der tbb Vorsitzende Frank Schönborn.

Die sogenannte Feuerwehrrente ist eine Anerkennung für die langjährige aktive Tätigkeit zugunsten des Allgemeinwohls, bei der die Angehörigen der Feuerwehren im Ehrenamt eine Pflichtaufgabe der Gemeinden erfüllen. Das Land und die Gemeinden, als kommunale Aufgabenträger, entrichteten dafür bisher für jeden Feuerwehrangehörigen monatlich einen anteiligen Beitrag von jeweils 6 Euro. Nach der Vollendung des 60. Lebensjahres oder dem späteren Ausscheiden aus den Einsatzabteilungen der Thüringer Feuerwehren wird aus diesem Guthaben die Feuerwehrrente bezahlt.

Der tbb hatte sich in seiner Stellungnahme gegenüber Landesregierung und Landtag für die Anhebung ausgesprochen. Die Erhöhung soll rückwirkend zum 1. Januar 2020 wirksam werden.

 

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