Lehrer Berlin: Probleme auf die Sachebene gehoben

In der Berliner Senatsverwaltung für Finanzen trafen sich am 2. September 2016 dbb-Tarifchef Willi Russ und der dbb-Verhandlungsführer für die Entgeltordnung im Bereich der Lehrkräfte, Jens Weichelt, mit dem Berliner Finanzsenator, Dr. Matthias Kollatz-Ahnen, der zugleich Zweiter Stellvertretender TdL-Vorsitzender ist, zu einem Spitzengespräch. Themen dieses Gesprächs waren zum einen die kommende Einkommensrunde mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL), bei der die Entgeltordnung für Lehrkräfte erneut Gegenstand der Verhandlungen sein wird sowie die aktuelle Situation im Lehrerbereich in Berlin.

Einkommensrunde 2017 nutzen!

In guter Atmosphäre tauschten sich die Tarifpartner über die aktuelle Situation aus. Dabei warb Russ beim stellvertretenden TdL-Chef dafür, den mit der erstmaligen Schaffung einer Entgeltordnung für Lehrkräfte 2015 begonnenen Prozess in der Einkommensrunde 2017 gemeinsam fortzusetzen. Russ: „Wir stellen fest, dass es für alle Bundesländer schwerer wird, geeigneten Nachwuchs zu finden. Es liegt also im beiderseitigen Interesse, den begonnenen Weg zügig weiter zu gehen und Verbesserungen zu schaffen.“ Insbesondere mit Blick auf Berlin betonte Russ, dass es wichtig ist, Kritik am dieser neuen Entgeltordnung ernst zu nehmen, solange sie nicht ausschließlich gewerkschaftspolitisch motiviert ist. Deshalb schlug er vor, schon im Vorfeld der Einkommensrunde 2017 Problemfelder zu lokalisieren, die die Tarifpartner dann im Rahmen dieser Einkommensrunde auf tarifvertraglicher Basis lösen können. Russ weiter: „Uns liegt daran, dass die Probleme auf die Sachebene gehoben werden.

EGO-Lehrkräfte als Basis

Klar ist in jedem Falle: Verbesserungen im Beamtenbereich eines Landes, also auch in Berlin, können nur deshalb unmittelbar auf die Arbeitnehmer im Bereich der Lehrkräfte durchschlagen, weil der dbb 2015 mit der TdL mit der EGO-Lehrkräfte die tarifvertragliche Basis dafür geschaffen hat.

Kontinuität herstellen

Der dbb schlug schließlich vor, unterhalb der Spitzenebene regelmäßige Gespräche auf Arbeitsebene zu vereinbaren, um berlin-spezifische Probleme der neuen Entgeltordnung zeitnah zu diskutieren und dann im TdL-Rahmen zu lösen.

Hintergrund

Seit dem 1. August 2015 ist mit dem TV EntgO-L erstmals eine tarifvertragliche Eingruppierung sowie eine Entgeltordnung (EntgO-L) für Lehrkräfte in Kraft. Die EntgO-L ersetzt die bis dahin gültigen Arbeitgeberrichtlinien und Eingruppierungs-Erlasse der Länder, auf deren Gestaltung die Gewerkschaften keinen Einfluss hatten. Der dbb und die TdL (Tarifgemeinschaft deutscher Länder, ohne Hessen) sind sich darin einig, dass das neue Tarifwerk gerade in der Anfangsphase einer ständigen Qualitätskontrolle zu unterziehen ist.

Die Ablösung der bisherigen Richtlinien und Ländererlasse zur Lehrereingruppierung erfolgte mit individuellem Bestandsschutz. Daher gilt, dass Veränderungen einen Antrag der übergeleiteten Lehrkraft voraussetzen. Antragsgegenstand können ausschließlich Verbesserungen nach dem TV Ent-gO-L sein. Insbesondere eine niedrigere als die bisherige Eingruppierung ist für die Dauer der über den 31. Juli 2015 hinaus unveränderten Tätigkeit, auch im Fall einer Anschlussbefristung, ausgeschlossen.

 

zurück