Kritik an „Strategie der kleinen Schritte“

Leistungen in der Pflegeversicherung sollen ausgeweitet werden

Dass die Leistungen in der Pflegeversicherung ausgeweitet werden sollen, hat der dbb als „grundsätzlich richtig und wichtig“ bezeichnet. „Allerdings ist unverständlich, weshalb der Gesetzgeber die so dringend erforderliche Pflegereform in kleinen Teilstücken serviert“, sagte der stellvertretende dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach bei der öffentlichen Anhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages zum Gesetzentwurf eines 5. SGB XI-Änderungsgesetzes (Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch – Leistungsausweitung für Pflegebedürftige, Pflegevorsorgefonds) am 24. September 2014 in Berlin. „Ohne eine zeitgleiche und abgestimmte Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und die damit verbundene neue Systematik der Einstufung in so genannte Bedarfsgrade sind Probleme bei der späteren Überführung in das neue System nahezu unumgänglich. Die Chance auf eine runde Sache ist vertan“, sagte der dbb Vize.

Der dbb begrüße einen großen Teil der zum 1. Januar 2015 in Kraft tretenden Regelungen – so die leichter zugänglichen Entlastungsangebote für pflegende Angehörige, die Ausweitung des Kreises von Anspruchsberechtigten, flexiblere und leichter kombinierbare Angebote sowie die stärkere Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes. Die Anhebung des Beitragssatzes um 0,3 Prozentpunkte zum 1. Januar 2015 bezeichnete Silberbach als „moderat“. Der dbb trage dies auch vor dem Hintergrund mit, dass eine Anpassung der Pflegeversicherungsleistungen an die allgemeine Preisentwicklung überfällig gewesen sei.

„Die ebenfalls vorgesehene Einrichtung eines Pflegevorsorgefonds begrüßen wir“, sagte Silberbach, „auch wenn der Zug eigentlich schon fast abgefahren ist, weil die Politik die vom dbb geforderte Teilkapitaldeckung in der sozialen Pflegeversicherung viel früher hätte in Angriff nehmen müssen“.

 

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