BvLB appelliert an Betriebe

Lernfenster für die berufliche Bildung garantieren

Niemand könne mit Gewissheit sagen, wann die verordneten Schulschließungen in Folge der Coronavirus-Krise aufgehoben werden. „Umso wichtiger ist es, dass die Betriebe den Auszubildenden die notwendigen Lernfenster zubilligen und die ausfallenden Unterrichtstage nicht mit betrieblichen Aufgaben füllen“, forderte Eugen Straubinger, Vorsitzender des Bundesverbandes der Lehrkräfte für Berufsbildung (BvLB) am 6. April 2020. Joachim Maiß, ebenfalls BvLB Bundesvorsitzender, ergänzte: „Nur so können die Auszubildenden das von den Berufsbildnern per Mail, Postversand oder über die Digitalcloud zur Verfügung gestellte Lernangebot nutzen und sich auf die bevorstehenden Prüfungen vorbereiten. Das gilt umso mehr für die Abschlussklassen, die ihre Kammerprüfungen noch absolvieren müssen - wann auch immer.“

Seit dem 16. März sind die Schulen geschlossen. Die berufsbildenden Schulen in Deutschland nutzten seither alle nur denkbaren Kommunikationskanäle, um Unterricht zu gewährleisten und das Wissen zu den Schülerinnen und Schülern zu bringen. Das am 20. April, dem anvisierten Datum zum Wiedereinstieg in den gewohnten Präsenzunterricht, tatsächlich Normalität Einzug hält, sei unwahrscheinlich. „Planungssicherheit ist wünschenswert, in der jetzigen Situation allerdings nicht realistisch. Dennoch braucht es eine Roadmap. Die Lehrkräfte der beruflichen Bildung leisten in der Krise Enormes, um Fernunterricht stattfinden zu lassen. Die Versäumnisse der Vergangenheit rund um die Digitalisierung beinhalten auch mangelnde Fortbildungsangebote für Lehrkräfte“, kritisierte Straubiger.

 

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