Lühmann: Landflucht des öffentlichen Dienstes stoppen

Konkrete Maßnahmen zur Revitalisierung ländlicher Räume hat die stellvertretende dbb Bundesvorsitzende Kirsten Lühmann am 7. September 2010 auf dem 5. Demographiekongress des Behörden Spiegel im dbb forum berlin gefordert. Die Entleerung ländlicher Räume, die aktuellen Studien zur Folge besonders in den östlichen Bundesländern zu beobachten sei, habe weitreichende Konsequenzen für den öffentlichen Dienst und die Daseinsvorsorge: „Grundsätzlich hat der Bevölkerungsschwund und die damit einhergehende Überalterung in peripheren ländlichen Regionen den Abbau öffentlicher Dienstleistungen auch aufgrund wirtschaftlicher und haushälterischer Überlegungen zur Folge“, so Lühmann.

„Das führt in einen Teufelskreis aus sinkender Attraktivität der Regionen für junge Menschen, weiterer Landflucht und sinkenden Zuzugsquoten. In der Folge bluten ganze Landstriche infrastrukturell aus.“ Darüber hinaus könne der öffentliche Dienst in diesen Regionen seine Aufgabe als beschäftigungspolitischer Impulsgeber nicht mehr erfüllen und trage damit indirekt zur gesellschaftlichen Verödung der betroffenen Regionen bei.

„Diese Landflucht hat sich der öffentliche Dienst nicht selbst verordnet. Sie ist vielmehr eine Folge kurzsichtiger politischer Entscheidungen“, betonte die dbb Vize und kritisierte, dass im Rahmen des Konjunkturpaketes der Bundesregierung zur Bekämpfung der Finanzkrise zwar 3,5 Milliarden Euro für zusätzliche Investitionen in die kommunale Infrastruktur ausgegeben werden, dabei aber keine Rede von angemessener Versorgung mit öffentlichen Dienstleistungen sei. Vielmehr sei weiterer Personalabbau Realität. „Hier verstärken sich die demographischen Faktoren innerhalb der Verwaltung und die demographischen Faktoren in ländlichen Räumen gegenseitig, was den politischen Handlungsbedarf zur Revitalisierung ländlicher Räume noch dringender macht“, so Lühmann. Besonders bei Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten sei die Personalsituation in manchen Regionen schon heute kritisch: „Inzwischen kann die Frage, ob ein Unfallopfer in der Kreisstadt oder auf dem flachen Land wohnt über Leben und Tod entscheiden. Wenn die Anfahrtszeit der Ersthelfer zwischen Stadt und Land zu weit auseinanderklafft, ist auch die verfassungsmäßig garantierte Vergleichbarkeit der Lebensverhältnisse nicht mehr gesichert. Hier kann sich der Staat seiner Verantwortung nicht entziehen.“

 

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