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Mit über 90 Prozent Streikbeteiligung und spürbaren Auswirkungen im Güterverkehr haben die Mitglieder der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) am 2. Februar 2022 ihre Forderungen an die Westfälischen Landes-Eisenbahn (WLE) und die Eisenbahn Regionalverkehr Ruhr-Lippe GmbH (RLG) unterstrichen. Sie setzten damit ein deutliches Zeichen an den Arbeitgeber, denn nach drei ergebnislosen Verhandlungsrunden und einer Sondierung gibt es immer noch keine Ergebnisse. Die GDL will auch weiterhin nicht von ihren Forderungen abrücken. So sollen etwa die Entgelte um 4,8 Prozent erhöht und eine Corona-Beihilfe von 1.300 Euro gezahlt werden. Der GDL Bundesvorsitzende und dbb Vize Claus Weselsky sagte: „Die Beschäftigten werden nicht ruhen, bis ihre berechtigten Forderungen erfüllt sind. Der Arbeitgeber sollte sich besinnen und schnellstens ein verhandelbares Angebot vorlegen. Dann ist der Weg für weitere Verhandlungen frei.“

Unterdessen konnte die GDL in der zweiten Verhandlungsrunde mit der eurobahn GmbH & Co. KG am 27. Januar 2022 in Düsseldorf einen Abschluss auf Marktniveau erzielen. Bei einer Laufzeit von 30 Monaten erhalten die Arbeitnehmenden unter anderem folgende Verbesserungen: Eine allgemeine Entgelterhöhung von 1,4 Prozent ab dem 1. Januar 2022 und 1,8 Prozent zum 1. März 2023. Die Markttabellen für Lokomotivführer, Zugbegleiter und Disponenten werden zum 1. August 2023 erreicht. Daneben wird im März 2022 eine Corona-Beihilfe von 600 Euro ausgekehrt. Verbesserungen bei den Zulagen für Arbeit an Sonntagen und künftig im Nachtzeitraum (20 Uhr bis 6 Uhr), sind ebenso Teil des Abschlusses wie eine Jahresschichtplanung ab 2023 für das Zugpersonal. Verbesserungen, beispielsweise bei Pausen und Schichtgestaltung, runden das Paket ab. GDL Chef Weselsky: „Für GDL-Mitglieder bleibt das Entgeltniveau von 102 Prozent trotz der angespannten finanziellen Lage des Unternehmens erhalten. In solchen Zeiten zeigt sich, wie hoch die Wertschätzung der Unternehmensführung ist. Es ist absolut positiv zu sehen, dass die eurobahn dieses Alleinstellungsmerkmal nicht einmal ansatzweise zur Disposition gestellt hat.“

 

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