Einkommensrunde 2017

Öffentlicher Dienst der Länder: dbb-Gremien tagen zur Forderungsfindung

Zur Forderungsfindung für die am 18. Januar 2017 beginnende Einkommensrunde mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) sind dbb Bundesvorstand, dbb Bundestarifkommission und die dbb Grundsatzkommission für Besoldung und Versorgung am 14. Dezember 2016 in Berlin zusammengekommen.

In den Beratungen werden auf Grundlage einer eingehenden Analyse der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung und der Rückmeldungen aus den Reihen der Beschäftigten, die der dbb in den vergangenen Monaten bei zahlreichen Branchentagen gesammelt hat, konkrete Forderungen an die Arbeitgeber entwickelt.

Willi Russ, Zweiter Vorsitzender und Fachvorstand Tarifpolitik des dbb, der die Verhandlungen für den gewerkschaftlichen Dachverband führen wird, erwartet vor allem eine spürbare lineare Einkommenserhöhung: „Die Beschäftigten formulieren ihre Forderung nach Teilhabe an der guten Wirtschaftslage sehr selbstbewusst. Nicht nur, weil ihre Leistung das rechtfertigt. Sondern auch, weil sie in allen Bereichen – ob Polizei, Schulen, Bau- oder allgemeine Verwaltung – spüren, dass sie sich mit gut qualifiziertem Nachwuchs für die Zukunft verstärken müssen, damit Arbeitsverdichtung und Überalterung die Situation nicht noch weiter verschlimmern. Hierfür brauchen wir eine Attraktivitätsoffensive“, betonte der dbb Vize zum Auftakt der Gremiensitzungen. Gleichzeitig müssten für die Kolleginnen und Kollegen in den Ländern strukturelle Verbesserungen in den Fokus genommen werden, etwa mit Blick auf die unterschiedliche Tarifsystematik im Vergleich mit Bund und Kommunen, so Russ.

Die Gewerkschaften dbb und ver.di werden ihre gemeinsame Forderung für die Einkommensrunde mit der TdL im Laufe des 14. Dezember 2016 in Berlin der Öffentlichkeit vorstellen.

Hintergrund

Am 18. Januar 2017 starten die Verhandlungen über den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L), von denen mehr als drei Millionen Beschäftigte betroffen sind: Eine Million Tarifbeschäftigte der Länder (ohne Hessen, das nicht Mitglied der Tarifgemeinschaft deutscher Länder – TdL – ist), für die der TV-L direkte Auswirkungen hat, sowie 2,2 Millionen Beamte und Versorgungsempfänger in Ländern und Kommunen (ohne Hessen), auf die der Tarifabschluss übertragen werden soll, um den Gleichklang der wirtschaftlichen und finanziellen Entwicklung im öffentlichen Dienst zu gewährleisten. Weitere Verhandlungstermine wurden für den 30. Januar 2017 (Potsdam) und 16. Februar 2017 (Potsdam) verabredet.

 

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