Kommunikationsgewerkschaft DPV (DPVKOM)

Paketbranche: Nachunternehmerhaftung wird eingeführt

Als „längst überfälligen und wichtigen Schritt“ hat die DPVKOM Bundesvorsitzende Christina Dahlhaus die am 14. Mai 2019 im Koalitionsausschuss erzielte Einigung bezeichnet, die sogenannten Nachunternehmerhaftung in der Paketbranche einzuführen.

Durch die Nachunternehmerhaftung sollen Paketdienstleister künftig dazu verpflichtet werden, Sozialabgaben für die von ihnen beauftragten Subunternehmer nachzuzahlen, wenn diese beim Mindestlohn betrügen oder Fahrer ohne jegliche soziale Absicherung beschäftigen. „Damit wird ein Anreiz geschaffen, Aufträge an sauber arbeitende und sozialverantwortlich handelnde Dienstleister zu vergeben und die schwarzen Schafe in der Paketbranche auszusortieren, die sich durch die Zahlung von Dumping- und Hungerlöhnen bislang einen Wettbewerbsvorteil verschafft haben. Mit der Neuregelung wird nach monatelanger Diskussion in der Regierungskoalition eine wesentliche Forderung der DPVKOM nun endlich erfüllt“, so Dahlhaus.

Sie betonte jedoch, dass weitere Maßnahmen erforderlich seien: „Es muss durch flächendeckende, regelmäßige und umfassende Kontrollen sichergestellt werden, dass der gesetzliche Mindestlohn von 9,19 Euro eingehalten und beispielsweise nicht durch unbezahlte Überstunden unterlaufen wird.“ Darüber hinaus müssten die Löhne der Zusteller spürbar steigen. Die DPVKOM Chefin: „Es kann nicht sein, dass in einer boomenden Branche das Lohnniveau – wie in den zurückliegenden Jahren geschehen – sinkt und damit die Arbeit eines Paketzustellers entwertet wird.“

 

 

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