Das BMI hat den Gesetzesentwurf zur Anpassung der Bundesbesoldung vorgelegt. Der Entwurf setzt an der richtigen Stelle an, doch es gibt ein zentrales Problem.
„Wir wollen eine verfassungssichere und moderne Besoldung, aber nicht auf dem Rücken der Lebensrealität von Frauen und Familien“, betonte Milanie Kreutz, Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung und stellv. dbb-Bundesvorsitzende, am 20. Mai 2026. Grundsätzlich sei das Ziel des Entwurfs, eine verfassungskonforme und amtsangemessene Alimentation sicherzustellen, zu begrüßen.
Insbesondere bei der geplanten Berücksichtigung eines fiktiven Partnereinkommens bestehe noch erheblicher Klärungs- und Anpassungsbedarf: „Das Arbeitsverhältnis besteht zwischen dem Dienstherrn und der Beamtin bzw. dem Beamten. Genau dort liegt auch die Verantwortung für eine amtsangemessene Alimentation. Wer ein fiktives Partnereinkommen einpreist, verschiebt diese Verantwortung ins Private. Damit wird aus Besoldungspolitik eine Rechnung auf Grundlage angenommener Lebensverhältnisse. Das ist weder modern noch gerecht.“
Damit vermittelt der Gesetzentwurf den Eindruck, dass für eine amtsangemessene Alimentation das eigene Einkommen allein offenbar nicht mehr ausreiche. Ein zusätzliches Einkommen in der Partnerschaft werde somit vorausgesetzt.
„Man stelle sich vor, eine Frau bittet um eine Gehaltserhöhung und bekommt zur Antwort: ‚Ihr Mann arbeitet doch auch.‘ Genau diese Logik droht nun im öffentlichen Dienst gesetzlich verankert zu werden. Ein fiktives Partnereinkommen bedeutet im Klartext: Der Staat rechnet Geld an, das nie auf dem Konto angekommen ist”, so die Vorsitzende weiter.
Ausgerechnet Alleinerziehende sollen sich künftig an einem Partnergehalt messen lassen, das sie gar nicht haben. „Realitätsferner geht es kaum. Der Staat kann nicht wirtschaftliche Eigenständigkeit von Frauen fordern und gleichzeitig so tun, als stünde immer automatisch ein zweites Einkommen bereit.“
Sandra Schäfer, Beisitzerin in der Geschäftsführung der dbb frauen, verwies auf die besondere Strahlkraft des Entwurfs für die Länder: „Was der Bund hier rechtlich konstruiert, hat Signalwirkung für die Länder und kann dort als Blaupause verstanden werden. Gerade deshalb braucht es eine besonders sorgfältige rechtliche und gleichstellungspolitische Prüfung.“
Noch immer leisten überwiegend Frauen Sorgearbeit, pflegen Angehörige oder reduzieren hierfür ihre Arbeitszeit. „Dafür dürfen sie nicht auch noch besoldungsrechtlich benachteiligt werden. Das Ziel stimmt, aber der Weg ist falsch: Ohne grundlegende Korrekturen bleibt dieser Gesetzentwurf weder gerecht noch zukunftsfähig.“