Bisher hatten Alleinerziehende Anspruch auf den Unterhaltsvorschuss bis zum 18. Lebensjahr des Kindes. Jetzt soll auf 15 Jahre gekürzt werden. Das kritisieren die dbb frauen scharf:
„Es kann nicht sein, dass die Politik es nicht schafft, Unterhalt wirksam einzutreiben und anschließend bei Alleinerziehenden und ihren Kindern kürzt“, betonte Milanie Kreutz, Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung und stv. dbb-Bundesvorsitzende, am 13. Juli 2026 in Berlin. Im Jahr 2025 wurden lediglich 17 Prozent aller säumigen Unterhaltsleistungen vollstreckt. „Wenn der Staat bei den Kosten für den Unterhaltsvorschuss entlastet werden soll, dann muss er zuerst dafür sorgen, dass ausstehende Unterhaltszahlungen konsequenter eingetrieben werden."
Die geplanten Kürzungen treffen überwiegend Frauen, denn die große Mehrheit der Alleinerziehenden sind Mütter. „Ausgerechnet bei denen, die eine besondere finanzielle Last tragen, will die Politik jetzt sparen. Und das, obwohl sie jahrelang nicht ausreichend dafür gesorgt hat, dass säumige Unterhaltspflichtige zur Verantwortung gezogen werden. Das ist nur schwer vermittelbar“, kritisierte die dbb frauen-Chefin.
Valentina van Dornick, Beisitzerin der Geschäftsführung der dbb frauen, ergänzte: „Der Unterhaltsvorschuss springt ein, wenn Unterhaltszahlungen ausbleiben. Er ist keine Leistung, die an die Stelle der Unterhaltspflicht treten soll. Die Verantwortung für ausbleibende Unterhaltszahlungen liegt bei den Unterhaltspflichtigen, nicht bei den Kindern und den Elternteilen, die den Alltag allein stemmen.“
Kreutz machte klar, dass die Politik lieber die Ursachen dafür, dass die Gelder nicht zurückgeholt werden, angehen soll: „Denkbar ist, dass geprüft wird, ob die zuständigen Stellen personell und organisatorisch ausreichend ausgestattet sind, um offene Forderungen konsequent einzutreiben.“ Dafür sei ein enger Austausch mit Kommunen und Jugendämtern über bestehende Vollzugsprobleme und tatsächliche Personalbedarfe vor Ort nötig.
Außerdem gab sie zu bedenken, dass gerade ältere Kinder höhere Bedarfe haben: „Eine Kürzung des Unterhaltsvorschusses bis zum einschließlich 15. statt bis zum 18. Lebensjahr würde Alleinerziehende daher ausgerechnet in einer Phase treffen, in der die finanzielle Belastung besonders hoch ist.“
Die dbb frauen haben Verständnis dafür, dass angesichts der Haushaltslage nach Einsparmöglichkeiten gesucht wird. Richtig ist auch, die hohen Ausgaben für den Unterhaltsvorschuss in den Blick zu nehmen und die Wirksamkeit des Systems zu überprüfen. Das Bundesfamilienministerium sei gemeinsam mit dem Bundesfinanzministerium sowie dem Bundesarbeitsministerium gefordert, gemeinsam mit Ländern und Kommunen tragfähige Lösungen für einen wirksameren Unterhaltsrückgriff zu entwickeln.