Verkehr

Reform der Autobahn-Verwaltung geht voran

Die neue Verwaltung der Bundesfernstraßen nimmt langsam Gestalt an. am 1. Oktober 2018 wurde in Leipzig das neue Bundesfernstraßenamt eröffnet. Kurz zuvor hatten der dbb und das Bundesverkehrsministerium in einer gemeinsamen Erklärung über den Stand der Tarifverhandlungen für die Infrastrukturgesellschaft informiert.

Bis zum Jahr 2021 geht die Zuständigkeit für die Bundesfernstraßen von den Ländern auf den Bund über, wo mit wechselwilligen Landesbeschäftigten eine Infrastrukturgesellschaft (IGA) und ein Bundesfernstraßenamt eingerichtet werden. „Wir können diese Reform nur gemeinsam schultern“, betonte der Zweite Vorsitzende des dbb, Friedhelm Schäfer, bei der Eröffnung des Bundesfernstraßenamts im Beisein von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer.

Für eine reibungslose Zusammenarbeit mit der IGA brauche man im Bundesfernstraßenamt eine entsprechende personelle Ausstattung und einen nachhaltigen Dialog über die Ausgestaltung der beamtenrechtlichen Belange der Beschäftigten. „Wir erwarten, dass dieser Austausch direkt und unmittelbar gestaltet wird und der Dienstherr auf das umfangreiche Know-how und die Professionalität der Kolleginnen und Kollegen zurückgreift. Dieser interne Sachverstand kann einen wesentlichen Beitrag zum Gelingen der tiefgreifenden Neugestaltung des Bundesfernstraßen-Managements leisten“, zeigte sich Schäfer überzeugt.

Kurz zuvor hatten der dbb (Verhandlungsführer: Tarifchef Volker Geyer) und das Bundesverkehrsministerium über den Stand der Tarifverhandlungen für die IGA informiert. Einigkeit besteht demnach beispielsweise darüber, dass es dort zwei zentrale Tarifverträge geben soll: Einen Tarifvertrag für die Beschäftigten der IGA („TV IGA“) und einen Einführungs- und Überleitungstarifvertrag („EÜTV IGA“). Inhalte und Aufbau des TV IGA sollen sich eng an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst anlehnen. Das gilt auch für die Grundstruktur der Entgeltordnung. Im EÜTV IGA wiederum sollen etwa die tariftechnische Überleitung der Länder-Beschäftigten geregelt und – den Vorgaben des Fernstraßen-Überleitungsgesetzes entsprechend – die Bestandsschutzregelungen umgesetzt werden.

 

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