Öffentlicher Dienst: Einkommensrunde 2016 für Bund und Kommunen

Russ: „Jetzt ist Zahltag!“

„Die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes haben besonders in den vergangenen Monaten bis zum Umfallen gearbeitet. Es ist an der Zeit, das zu honorieren. Jetzt ist Zahltag!“ Mit diesen Worten hat der Zweite Vorsitzende und Fachvorstand Tarifpolitik des dbb, Willi Russ, vor dem Beginn der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen am 21. März 2016 in Potsdam die Forderung nach sechs Prozent mehr Einkommen für die Beschäftigten des Bundes und der Kommunen untermauert.

„Die Versorgung der Flüchtlinge war ein Kraftakt. Gelungen ist er nur durch die unglaubliche Einsatzbereitschaft der Kolleginnen und Kollegen. Das verdient Anerkennung“, sagte Russ. Die wirtschaftliche Entwicklung sei immer noch sehr gut, die Steuereinnahmen hoch. „Wenn Deutschland es in dieser Situation nicht schafft, die hervorragende Arbeit seiner Beschäftigten fair zu bezahlen, käme das einer Bankrotterklärung gleich. Und wäre außerdem ein fatales Signal an den qualifizierten Nachwuchs und die berufserfahrenen Fachkräfte, die wir für kommende Aufgaben so dringend gewinnen müssen.“

Die Bürgerinnen und Bürger vertrauten auf einen leistungsfähigen öffentlichen Dienst. „Denn der ist die Grundlage für soziale Sicherheit und wirtschaftlichen Erfolg. Und damit letztlich für ein funktionierendes Gemeinwesen. Dieses Vertrauen sollten wir nicht enttäuschen“, mahnte Russ.

Hintergrund

Am 21. März 2016 starten in Potsdam die Verhandlungen über den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen (TVöD), von denen insgesamt knapp zwei Millionen Beschäftigte betroffen sind: 147.335 Arbeitnehmer des Bundes, 1.241.845 Arbeitnehmer der Kommunen, für die der TVöD direkte Auswirkungen hat, sowie 179.595 Beamte und 179.000 Versorgungsempfänger des Bundes, auf die der Tarifabschluss übertragen werden soll, um den Gleichklang der wirtschaftlichen und finanziellen Entwicklung im öffentlichen Dienst zu gewährleisten. Die wirkungsgleiche Übertragung betrifft nur die Bundesbeamten, da die Kommunalbeamten nach den jeweiligen Landesgesetzen besoldet/versorgt werden.

 

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