Bremen

Scharfe Kritik an geplanter Auflösung der Versorgungsrücklage

Bremens Senator für Finanzen Dietmar Strehl hat mitgeteilt, dass im kommenden Doppelhaushalt 2020/2021 die Rücklage für die Versorgung der Beamtinnen und Beamten vollständig aufgelöst werden soll.

 

Das kündigte der Senator auf der Beiratssitzung des Sondervermögens Versorgungsrücklage an, die erstmals seit zwei Jahren einberufen wurde. Das Land Bremen, die Stadtgemeinde Bremen und die Verwaltung Bremerhaven (ohne Lehrpersonal und Polizei) würden dann die verbliebene Versorgungsrücklage von etwa 80 Millionen Euro innerhalb von zwei Jahren verbrauchen.

Der dbb bremen kritisierte das Vorhaben am 22. Oktober 2019 scharf: „Die früheren Aussagen, die Versorgungsrücklage für zu erwartende Versorgungslasten in den Spitzen durch eine schrittweise Entlastung auszugleichen, wird nicht eingehalten, und die Augen werden davor verschlossen, dass auch in den Jahren ab 2022 ein erhebliches Versorgungsvolumen bewältigt werden muss. Dann wird der Senator für Finanzen wieder ein Klagelied über die hohen Personal- und Versorgungskosten anstimmen und vergessen haben, dass die zuvor der Beamtenschaft über Jahre zugemuteten gekürzten Besoldungserhöhungen die Rücklage mit aufgebaut hatten.“

Außerdem belaste das Land Bremen als einziges Bundesland seine Versorgungsempfängerinnen und -empfänger mit einer Faktorisierung, wodurch der Versorgungsanspruch um circa 0,4 Prozent gekürzt wird.

 

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