Baden-Württemberg

Shutdown: Mobiles Arbeiten ermöglichen

Die Dienststellen des Landes wurden bereits vor Weihnachten aufgefordert, den Beschäftigten mobiles Arbeiten, insbesondere zur Betreuung von Kindern, zu ermöglichen.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Maßnahmen zur Eindämmung des Pandemiegeschehens in Baden-Württemberg haben das Innenministerium und Finanzministerium die gemeinsamen rechtlichen Hinweise zum Umgang mit dem Coronavirus für Beamtinnen und Beamte sowie Tarifbeschäftigte präzisiert. Anlass ist der gemeinsame Beschluss der Bundeskanzlerin und der Länderchefinnen und Länderchefs vom 13. Dezember 2020 zum bundesweiten Shutdown. Aufgrund des aktuellen Pandemiegeschehens wird klargestellt, dass eine Präsenz der Beschäftigten des Landes in der Dienststelle zu reduzieren ist.

Die Dienststellen werden daher gebeten, den Beschäftigten, wo immer möglich, insbesondere zur Betreuung von Kindern bis auf Weiteres mobiles Arbeiten zu ermöglichen. Zudem soll Anträgen auf Arbeitszeitausgleich und

(Alt-) Urlaub großzügig stattgegeben werden.

Beschäftigten, die nicht über positive Arbeitszeitguthaben verfügen, kann darüber hinaus bei besonderen Umständen im Einzelfall Sonderurlaub unter Fortzahlung der Bezüge beziehungsweise in besonderen Härtefällen eine Freistellung unter Fortzahlung des Entgelts durch die Dienststelle bewilligt werden, wenn dienstliche Belange dem nicht entgegenstehen.

 

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