Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland

Sicherheitskräfte an Flughäfen: Angebot des Arbeitgebers unzureichend

Am 28. November 2016 sind die Tarifverhandlungen für die Sicherheitskräfte an den Verkehrsflughäfen in Hessen, Rheinland-Pfalz und im Saarland weitergeführt worden. Ein erstes Angebot des Arbeitgebers hat der dbb als unzureichend abgelehnt.

Danach sollten die Entgelte zum 1. Januar 2017 um 1,9 Prozent steigen und zum 1. Januar 2018 um weitere 2,1 Prozent. Die Laufzeit sollte 24 Monate betragen. Der dbb hat das Angebot auch zurückgewiesen, weil die Arbeitgeberseite dieses Angebot an die Bedingung geknüpft hatte, dass der dbb von weitergehenden Forderungen abrückt.

Die dbb Verhandlungsdelegation machte deutlich, dass sie an den ursprünglich geforderten zusätzlichen Entgeltstufen sowie Zulagen für Outdoor-Tätigkeiten, Wegezeiten oder Zusatzqualifikationen festhält. Auch eine Neustrukturierung der Zulagen für Führungskräfte und die Angleichung der Eingruppierung der geprüften Schutz- und Sicherheitskräfte waren im Arbeitgeberangebot nicht enthalten.

Die Tarifverhandlungen werden am 19. Dezember 2016 fortgesetzt.

Hintergrund

Neben den in den einzelnen Bundesländern abgeschlossenen Entgelttarifverträgen für die Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen hat der dbb im Jahr 2013 mit dem Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW) einen bundesweit geltenden Manteltarifvertrag abgeschlossen, in dem unter anderem Regelungen zu den Themen Arbeitszeit, Urlaub, Entgeltfortzahlung, Jahressonderzahlung und Prämienleistungen enthalten sind.

Nach Abschluss dieses Manteltarifvertrags war eine einheitliche Neuregelung des Entgeltrahmens – unter anderem der Zeitzuschläge – geplant. Verhandlungen zu diesem Thema wurden Ende des Jahres 2014 aufgenommen, sind aber derzeit unterbrochen. Der dbb setzt sich weiter dafür ein, dass diese Verhandlungen fortgesetzt werden, damit auch hier dringend notwendige Verbesserungen für die Kolleginnen und Kollegen erreicht werden können.

 

zurück