Verband Bildung und Erziehung (VBE) / Deutscher Philologenverband (DPhV)

Sofortprogramm im Digitalpakt Schule: Nur ein Anfang

Bund und Länder haben ein „Sofortprogramm“ für die digitale Bildung angekündigt. Es sieht die Beschaffung von mobilen Endgeräten für Schülerinnen und Schüler vor, insgesamt sollen 550 Millionen Euro fließen.

„Es ist gut, dass Bundesbildungsministerin Karliczek und KMK-Präsidentin Hubig gemeinsam für eine bessere digitale Ausstattung von Schulen und insbesondere für bedürftige Schüler und Schülerinnen in der Corona-Krisen-Zeit aktiv sind. Die bisherigen Schritte und Ziele reichen aber für einen guten Präsenz- und Fern-Unterricht der Gegenwart und Zukunft nicht aus“, sagte die DPhV Vorsitzende Susanne Lin-Klitzing am 15. Mai 2020. Die derzeitige Not-Situation zeige auf: Schulen müssten baulich und digital grundsätzlich neu instandgesetzt werden – und das jetzt in den Sommerferien, damit die Voraussetzungen für einen Neubeginn im neuen Schuljahr stimmen. „Jetzt ist die Zeit des notwendigen Aufbruchs – schaffen Sie die grundlegenden Voraussetzungen für einen guten Präsenz- und Fernunterricht für das neue Schuljahr für jede Schule“, forderte Lin-Klitzing.

Auch VBE Chef Udo Beckmann begrüßte die Initiative grundsätzlich: „„Die Soforthilfe ist richtig und wichtig – und auch die Ausgestaltung, dass das Geld direkt an die Schulen geht. Wir fordern aber weiterhin, dass nachhaltig gesichert werden muss, dass alle Schülerinnen und Schüler, und im Übrigen auch die Lehrkräfte, ein von der Schule bereitgestelltes Gerät erhalten müssen.“ Zudem seien noch viele Fragen ungeklärt. Wer sucht die Geräte aus und wer beschafft sie? Wer sorgt für die Inbetriebnahme, aber auch für die Wartung der Leihgeräte? Wer erhält nach welchen Indikatoren Geräte? Wie sind die Geräte versichert? Das Programm habe den Fokus, Schülerinnen und Schüler zu fördern, die aus ökonomisch schlechter gestellten Elternhäusern kommen, schnell ein Gerät zur Verfügung zu stellen. Dass dazu keine klaren Indikatoren genannt würden, sei Fluch und Segen zugleich: „Es bleibt unklar, wer denn auf welcher Grundlage von der Ausleihe eines Gerätes ausgeschlossen werden würde. Diese Bürde darf nicht den Schulleitungen auferlegt werden“, so Beckmann.

 

 

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