Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2015

Die Bundesregierung hat die Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2015 (Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2015) beschlossen. Mit der Verordnung werden die Rechengrößen der Sozialversicherung aktualisiert, die sich an der Lohn- und Gehaltsentwicklung im Jahre 2013 orientieren.

Für die Fortschreibung der Werte wird auf die durch das Statistische Bundesamt ermittelten Bruttolöhne und Bruttogehälter je Arbeitnehmer (ohne Personen in Arbeitsgelegenheiten mit Entschädigungen für Mehraufwendungen) zurückgegriffen, die in den alten Ländern 1,99 Prozent und in den neuen Ländern 2,19 Prozent betrug. Demgemäß werden in der Verordnung festgelegt:

Der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen.

 

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