Stationäre Pflege: Kostensteigerungen verhindern

Mit dem Pflegestärkungsgesetz II hat die Bundesregierung konstante pflegebedingte Eigenanteile eingeführt. Damit sollte mehr Transparenz, und Wettbewerb der stationären Einrichtungen sowie finanzielle Planungssicherheit für die Pflegebedürftigen erreicht werden. In der Praxis häufen sich allerdings Berichte, in denen Betroffene über steigende Kosten klagen.

Die konstanten Eigenbeträge sollen die stationären Pflegekosten vom Pflegegrad entkoppeln. Die Pflegeheime sollen diesen einrichtungsbezogenen Eigenbetrag im Rahmen einer Mischkalkulation festlegen: Wenn sich das Verhältnis der einzelnen Pflegegrade innerhalb einer Einrichtung verändert, passt die Mischkalkulation nicht mehr. Das hat mittelfristig Auswirkungen auf den pflegebedingten Eigenbetrag. Besonders betroffen davon sind Personen mit einem niedrigem Pflegegrad, weil sie die höhere Pflegegrade über ihren Beitrag indirekt mit finanzieren.

Die relative Schlechterstellung der niedrigen Pflegegrade war vom Gesetzgeber allerdings gewünscht: Die stationäre Versorgung von Menschen mit eher geringem Pflege- und Betreuungsbedarf wird dadurch im Vergleich zur ambulanten Pflege zu teuer. Der Grundsatz „ambulant vor stationär“ sollte auch finanziell unterstrichen werden.

„Knackpunkt bleiben aber die Kosten für Unterkunft und Verpflegung, die auch nach aktueller Gesetzeslage weiterhin vom Pflegebedürftigen allein zu tragen sind“, sagt Wolfgang Speck, Vorsitzender der dbb bundesseniorenvertretung.
„Grundsätzlich macht das auch Sinn, da die einzelnen Einrichtungen unterschiedlich luxuriös ausgestattet sind oder je nach Region unterschiedliche Mieten zu zahlen haben. Das reichen sie natürlich an die Pflegebedürftigen weiter.“ Der Gesetzgeber habe einen sich selbst durch Wettbewerb regulierenden Markt im Sinn gehabt, der den unterschiedlichen Ansprüchen der Pflegebedürftigen gerecht wird.

Mittlerweile häufen sich aber Berichte über starke Preiserhöhungen. „Die in diesem Zusammenhang gern erhobene Forderung nach einer Abkehr vom Teilkaskocharakter hin zu einer Vollfinanzierung aller Pflegekosten lehnt der dbb ab. Sie ist vor dem Hintergrund des demografischen Wandels schlicht nicht finanzierbar ist und würde falsche Anreize bei den Leistungserbringern hervorrufen“, so Speck weiter.

In einigen Bundesländern können Pflegebedürftige mit geringem Einkommen ein so genanntes „Pflegewohngeld“ beantragen. Das soll ihnen helfen, den so genannten Investitionskostenzuschuss, den Pflegeeinrichtungen für technische Investitionen berechnen, besser tragen zu können.

„Aus Sicht der dbb bundesseniorenvertretung sollten sich die Länder auf die generelle Gewährung eines 'Pflegewohngeldes' verständigen, zumal der Investitionsbedarf der Einrichtungen durch medizinisch-technischen Fortschritt und Digitalisierung mittelfristig steigen dürfte“, so Speck. Eine flächendeckende Kostensteigerungswelle in der stationären Pflege müsse verhindert werden. Speck: „Sollten sich Preissteigerungen auf breiter Front bestätigen, werden wir gemeinsam mit der Politik nach Lösungen suchen, um eine Kostenexplosion im Bereich der pflegebedingten Eigenbeiträge zu verhindern.“

 

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