Wildfeuer: Ohne Sanktionen ist der Entwurf ein zahnloser Tiger

Stellungnahme der dbb bundesfrauenvertretung zum Führungspositionengesetz

Die dbb bundesfrauenvertretung hat den gemeinsam vom BMFSFJ und BMJ vorgelegten Referentenentwurf zum Führungspositionengesetz kritisiert. Helene Wildfeuer, Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung, äußerte sich dazu am 8. Oktober 2014 in Berlin: „Neben dem Gleichstellungsargument gebietet auch der steigende Bedarf an Fachkräften die gesetzlich verbindliche Förderung von Frauen in Führungspositionen. Dabei muss die Bundesverwaltung mit gutem Beispiel vorangehen und darf nicht hinter den Regelungen für die Privatwirtschaft zurückbleiben. Leider ist statt der ursprünglich geplanten 50-Prozent-Quote bei der Besetzung von Gremien in Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung nun noch ein 'Quötchen' in Höhe von 30 Prozent bis 2016 übriggeblieben. Was uns neben einer Quote, die diesen Namen auch verdient, auch fehlt, sind verbindliche Sanktionen, die greifen, wenn die gesetzlichen Vorgaben nicht erfüllt werden.“

Mit dem Entwurf ist aus Sicht der dbb bundesfrauenvertretung die Chance verpasst worden, die Änderungen im Bundesgleichstellungsgesetz und im Bundesgremienbesetzungsgesetz als zentrale Bausteine zur Durchsetzung der realen Gleichberechtigung von Männern und Frauen zu nutzen. Wildfeuer:„Die Möglichkeit für ein klares Signal und ein nachhaltige Verbesserung der Situation wird mit diesem Entwurf verspielt. Noch immer ist die Durchsetzung der tatsächlichen Gleichberechtigung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt nicht erreicht und das war wohl auch nicht Ziel des Entwurfes. Denn noch immer liegt die Lohnlücke zwischen den Geschlechtern bei 22 Prozent. Der Gesetzesentwurf hat das erklärte Ziel, diese Lücke auf zehn Prozent im Jahr 2020 zu verringern. Das Ziel hätten aber null Prozent sein müssen - und das zügig und in allen Bereichen.“

 

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