Entgeltordnung zum TV-L:

Tätigkeitsmerkmale für Beschäftigte in der Informationstechnik vereinbart

Die Entgeltordnung zum Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) ist zum 1. Januar 2012 in Kraft getreten.

Noch offen waren bisher die Tätigkeitsmerkmale nach Teil II Nr. 11 der Entgeltordnung für die Beschäftigten in der Informationstechnik. Zunächst war angedacht, diese Tätigkeitsmerkmale bis Ende März 2012 inhaltlich neu verhandelt zu haben und rückwirkend zum 1. Januar 2012 in Kraft zu setzen. Auf Grund der unterschiedlichen Vorstellungen der Gewerkschaften einerseits und der Arbeitgeber anderseits konnte der Plan nicht eingehalten werden.

Die Tarifvertragsparteien verständigten sich daher darauf, die Merkmale der „Angestellten in der Datenverarbeitung“ der Anlage 1a zum BAT lediglich redaktionell zu bereinigen und entsprechend der Grundsatzeinigung zur Entgeltordnung des TV-L die bis zu sechsjährigen Aufstiege innerhalb der Entgeltgruppen 2 bis 8 der jeweils höheren Entgeltgruppe zuzuordnen. Verbunden wurde dies mit einer Verhandlungszusage, über Auswirkungen neuer Berufe und berufsbildungsrechtlicher Entwicklungen im Bereich Informationstechnik zu verhandeln. Bei den nun vereinbarten Tätigkeitsmerkmalen für die Beschäftigten in der Informationstechnik handelt es sich somit um eine Zwischenlösung.

Die Tätigkeitsmerkmale für die Beschäftigten in der Informationstechnik werden rückwirkend zum 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt. Der Antrag gemäß § 29 a TVÜ-Länder auf Geltung der neuen Entgeltordnung kann bis zum 31. August 2013 gestellt werden. Auf Grund der Entgeltgruppenstruktur in diesem Bereich ergeben sich Höhergruppierungsmöglichkeiten lediglich für die Beschäftigten in der Datenerfassung.

 

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