Bezahlung schulischer Ausbildungen in Gesundheitsberufen

Tarifeinigung mit TdL und VKA

Die Gewerkschaften haben sich am 30. Oktober 2018 mit den Arbeitgebern der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) auf Tarifverträge für die Auszubildenden in betrieblich schulischen Gesundheitsberufen geeinigt.

Die Tarifeinigung gilt für die Auszubildenden in den Bereichen Orthoptik, Logopädie, Medizinisch-technische Laborassistenz und Radiologieassistenz, Assistenzen in der Funktionsdiagnostik sowie für Veterinärmedizinische-technische Assistenz, Ergotherapie, Physiotherapie, Diätassistenz und für Notfallsanitäterinnen und –sanitäter. Es besteht ein beiderseitiger Erklärungsvorbehalt bis 14. Dezember 2018.

Tarifgemeinschaft deutscher Länder

Für die betroffenen Auszubildenden an Universitätskliniken wird ein TVA-L Gesundheit vereinbart, der im Wesentlichen dem TVA-L Pflege entspricht. Ob auch psychiatrische Landeskliniken im Bereich der TdL einbezogen werden, wird noch geprüft. Das monatliche Ausbildungsentgelt startet bei 965,24 Euro (1. Ausbildungsjahr) und steigt über 1.025,30 Euro (2. Ausbildungsjahr) bis auf 1.122,03 Euro (3. Ausbildungsjahr). Bei zukünftigen Einkommensrunden wird es entsprechend der anderen Ausbildungsentgelte steigen. Zusätzlich wurde vereinbart, dass Auszubildende Notfallsanitäterinnen und -sanitäter in den Geltungsbereich des TVA-L Pflege aufgenommen werden. Die Regelungen treten ab 1. Januar 2019 in Kraft.

Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände

Der Geltungsbereich des TVAöD-Pflege wird ab dem 1. Januar 2019 um die oben genannten Auszubildenden erweitert. Die monatlichen Ausbildungsentgelte werden damit bereits gemäß der Einigung aus der letzten Einkommensrunde zum 1. März 2019 um jeweils 50 Euro erhöht. Damit betragen sie im 1. Ausbildungsjahr 965,24 Euro (ab 1. März 2019: 1.015,24 Euro), im 2. Ausbildungsjahr 1.025,30 Euro (ab 1. März 2019: 1.075,30 Euro) und im 3. Ausbildungsjahr 1.122,03 Euro (ab 1. März 2019: 1.172,03 Euro).

Hintergrund

In vielen Ausbildungsberufen im Gesundheitsbereich wurden bisher keine Ausbildungsentgelte gezahlt. Während des praktischen Teils werden diese Auszubildenden jedoch in den Kliniken eingesetzt und auch abgerechnet – häufig als vollwertige Arbeitskräfte. Auszubildende in den Bereichen Operationstechnische Assistenz (OTA) und Anästhesietechnische Assistenz (ATA) wurden bereits in den vergangenen Jahren den Ausbildungstarifverträgen TVA-L Pflege (TdL) bzw. TVAöD-Pflege (VKA) zugeordnet.

 

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