Verbesserte Eingruppierungen, die den Anforderungen und Belastungen der Beschäftigten gerecht werden – mit diesen Forderungen geht der dbb in die Verhandlung.
Ende Mai 2024 haben Verhandlungen mit dem Kommunalen Arbeitgeberverband Baden-Württemberg über eine verbesserte Eingruppierung der Beschäftigten im Straßenbetriebsdienst im kommunalen Bereich begonnen.
Die Eingruppierung der Kolleginnen und Kollegen, die in Baden-Württembergischen im kommunalen Betriebsdienst tätig sind, bleibt deutlich hinter dem Niveau der bundesweit vergleichbaren Eingruppierungen zurück. Um dies zu ändern, verhandeln die Tarifkommissionen von dbb/VDStra. in Zusammenarbeit mit ver.di mit dem Kommunalen Arbeitgeberverband Baden-Württemberg.
Was wollen wir?
Wir möchten eine den Anforderungen und Belastungen der Beschäftigten entsprechende verbesserte Eingruppierung! Konkret fordern wir
Entsprechende Abschlüsse konnte der dbb bereits bei der Autobahn GmbH (MTV-A), bei dem Land Hessen (TV-H) und zuletzt auch im restlichen Landesdienst (TV-L) durchsetzen. Darüber hinaus hat auch eine Verbesserung der Eingruppierung mit dem kommunalen Arbeitgeberverband Bayern stattgefunden.
Die Eingruppierung der Beschäftigten im kommunalen Straßenbetriebsdienst richtet sich derzeit noch nach dem veralteten Lohngruppenverzeichnis. Während für die übrigen kommunalen Beschäftigten bereits ein neuer Tarifabschluss in Kraft getreten ist, steht dies für die Beschäftigten im Straßenbetriebsdienst noch aus.
Der dbb hat in verschiedenen Tarifverträgen bereits deutlich höhere Eingruppierungen für Beschäftigte im Straßenbetriebsdienst durchgesetzt und setzt sich dafür ein, dass das höhere Niveau flächendeckend im öffentlichen Dienst.
Hintergrund