Thüringen: „AzV-Tag“ bleibt erhalten

In der Thüringer Arbeitszeitverordnung bleibt der „AzV-Tag“, bei dem Beamte in jedem Kalenderjahr an einem Arbeitstag unter Fortzahlung der Besoldung vom Dienst freigestellt werden, erhalten. „Ich bin sehr froh darüber, dass das Thüringer Innenministerium die Kritik des tbb aufgenommen und diese Änderung am bisherigen Entwurf vorgenommen hat“, sagte der tbb Vorsitzende Helmut Liebermann am 14. September 2017.

Der erste Gesetzesentwurf hatte die Abschaffung des AzV-Tages für die Beamten vorgesehen. Begründet wurde der Plan damit, dass der entsprechende Tag für die Tarifbeschäftigten im Jahr 2003 ebenfalls gestrichen wurde und daher eine Angleichung notwendig sei. Der tbb hatte das als „in keiner Weise stichhaltig“ zurückgewiesen. „Dann müsste auch eine Angleichung von Weihnachts- und Urlaubsgeld erfolgen, da dies eine Ungleichbehandlung in die andere Richtung ist“, so Liebermann. Es dürfe zudem nicht verkannt werden, dass der AzV-Tag jahrelang als Begründung gegen die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf Beamte verwendet wurde. Die Streichung des AzV-Tages hätte eine Kürzung der Bezüge um 0,45 Prozent bedeutet.

 

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