Thüringen: Besoldungserhöhung beschlossen

Der Landtag in Thüringen hat die zeitgleiche Übertragung des Tarifergebnisses für den öffentli-chen Dienst auf die Landes- und Kommunalbeamten beschlossen. Dies sei „ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung“, sagte der Vorsitzende des tbb beamtenbund und tarifunion thüringen, Helmut Liebermann, am 4. September 2017. Hervorzuheben sei, dass es erstmals seit der Födera-lismusreform 2006 eine wesentliche Verbesserung des Gesetzentwurfs der Landesregierung durch das Parlament gegeben habe.

Der tbb bleibt aber bei seiner Kritik daran, dass die Übertragung zwar zeitgleich, aber nicht vollständig inhaltsgleich erfolge: Die pauschale Erhöhung der allgemeinen Zulage für die Besoldungsgruppen A6 bis A8 um 25 Euro plus die prozentuale Anhebung der Tabellenwerte entspreche nicht in vollem Umfang dem Mindestbetrag von 75 Euro, der im Tarifbereich zur Anwendung kommt. Dies sei eine „bittere Pille“, so Liebermann. Ein Ausgleich für die Einführung der Erfahrungsstufe 6 im Tarifbereich für die oberen Entgeltgruppen sei ebenfalls nicht vorgesehen.

Laut Landtagsbeschluss wird die Besoldung zum 1. Januar 2017 und 1,8 Prozent und zum 1. Januar 2018 um 2,35 Prozent erhöht (Der im Tarifvertrag festgelegte Prozentsatz für das Jahr 2017 von 2,0 Prozent ist wegen der Zuführungen zur Bildung der Versorgungsrücklage gegenüber dem Tarifabschluss um 0,2 Prozentpunkte vermindert). Anstelle der Mindesterhöhung um 75 Euro, wie sie im Tarifvertrag vereinbart wurde, wird für die Besoldungsgruppen A6 bis A8 die allgemeine Zulage pauschal um 25 Euro erhöht. Die Anwärterbezüge steigen um einen Festbetrag in Höhe von 35 Euro. Die Lehrkräfte an der Thüringer Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule erhalten zudem die gleiche Zulage wie Beamte des Einsatzdienstes im Brand- und Katastrophenschutz. Außerdem wird die Justizvollzugszulage an die Polizeivollzugszulage angeglichen (65,54 Euro im zweiten Dienstjahr, 131,08 Euro ab dem dritten Dienstjahr).

Nachdem die rückwirkende Erhöhung ab April 2017 bereits unter Vorbehalt zur Auszahlung kam, sei jetzt auch der Weg frei für die rückwirkenden Zahlungen für die Monate Januar bis einschließlich März 2017, teilte der tbb mit.

 

zurück