Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG)

Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: Indymedia-Verbot begrüßt

Die DPolG hat am 30. Januar 2020 das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig begrüßt, nach dem die Internetplattform „linksunten.indymedia“ verboten bleibt.

Der DPolG Bundesvorsitzende Rainer Wendt sagte: „Die Internetseite war geprägt von Gewaltaufrufen und verfassungsfeindlichen Inhalten. Wenn konkret auf dieser Seite zu Gewalttaten gegen den Staat animiert wird, Bekennerschreiben dort veröffentlicht werden oder Anleitungen zum Bau von Molotowcocktails gegeben werden, so kann dies nicht mehr durch die Meinungs- oder Pressefreiheit gedeckt sein.“

Gerade Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte seien in den letzten Jahren vermehrten Attacken auch von Linksextremen ausgesetzt, beispielsweise auf Demonstrationen oder bei Einzelaktionen. Wendt: „Verabredungen und Aufrufe zu diesen Straftaten laufen auch über einschlägige Internetseiten. Deshalb ist es richtig und notwendig, dass die Gerichte in unserem Land dem einen Riegel vorschieben. Wenn jetzt Politiker der Linkspartei die Pressefreiheit in Gefahr sehen, dann mangelt es ihnen an einem grundsätzlichen Verständnis für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung. Gewaltverherrlichung und Aufrufe zu kriminellen Handlungen sind durch sie nicht geschützt.“

 

 

zurück