Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf: Verbesserungen für Bundesbeamte

Bundesbeamte sollen Familie, Pflege und Beruf künftig besser vereinbaren können. Das geht aus einem Gesetzentwurf des Bundesministeriums des Innern hervor, zu dem der dbb bei einem Beteiligungsgespräch am 15. Februar 2016 in Berlin Stellung genommen hat. Die Bundesregierung will damit das für die Privatwirtschaft und Tarifbeschäftigte bereits seit 1. Januar 2015 geltende Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf auf Bundesbeamte übertragen.

Dienstherren sollen künftig Schmerzensgeldansprüche von Kolleginnen und Kollegen übernehmen, die im Dienst tätlich angegriffen wurden und deren Forderungen sich nicht gegenüber den Schädigern durchsetzen lassen. „Es gibt hier zwar noch Konkretisierungsbedarf“, erklärte der der dbb Fachvorstand Beamtenpolitik Hans-Ulrich Benra. „Dennoch unterstreicht die Neuregelung die Fürsorgepflicht des Dienstherrn. Das ist wichtiges Signal für Kolleginnen und Kollegen insbesondere im Vollzugsdienst bei Polizei und Justiz, die immer häufiger Opfer von Angriffen werden. Die Betroffenen werden nicht länger allein gelassen.“

Neben der rechtlichen Gleichsetzung von Tarifbeschäftigten und Bundesbeamten begrüßte Benra den damit einhergehenden Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit und Pflegezeit: „Die Betroffenen erhalten während dieser Zeit Anspruch auf einen Vorschuss, um die während der Freistellung anfallenden Einkommensverluste zunächst auszugleichen“, so Benra.

Weitere Regelungen der Gesetzesnovelle betreffen unter anderem eine Konkretisierung der gesetzlichen Beihilferegelungen und den Nachvollzug von Konsequenzen, die sich aus höchstrichterlichen Urteilen oder aus EU-Recht ergeben. Der Entwurf soll im März vom Bundeskabinett beschlossen werden.

 

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