Vereinfachung des Elterngeldes – Wildfeuer: „Eltern profitieren, Sachbearbeiter und Arbeitgeber werden entlastet!“

Eltern, Sachbearbeiter und Arbeitgeber werden durch das Gesetz zur Vereinfachung des Elterngeldes entlastet. „Durch die geplante Pauschalisierung von Steuern und Abgaben wird das Elterngeld weniger bürokratisch und erleichtert eine schnellere, transparentere Abwicklung. Vor allem verkürzen sich für die betroffenen Eltern die Wartezeiten. Das entspricht einer seit langem gestellten Forderung des dbb“, stellte Helene Wildfeuer, Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung am 18. Juni 2012 fest. „Mit der vorgesehenen Pauschalierung der Anrechnungsbeträge kann nicht jeder Spezialfall berücksichtigt werden. Eltern, die auf spezielle Freibeträge angewiesen sind, wie solche für Kinder mit Behinderung, dürfen aber nicht durch die Vereinfachung benachteiligt werden“, merkte die Vorsitzende an und forderte damit eine entsprechende Nachbesserung des Gesetzes.

Zugleich bedauerte Wildfeuer, dass der Vorschlag, Teilzeitelterngeld für beide Elternteile auszuzahlen, keinen Eingang in den Gesetzentwurf fand. „Wenn Eltern, gleichzeitig in Elternzeit gehen und gleichzeitig in Teilzeit arbeiten, verkürzt sich die Gesamtelternzeit. Hier hätte ich mir für Eltern, die sich die Sorgearbeit 50/50 teilen wollen, ein Entgegenkommen der Regierung gewünscht. Die Entscheidungsträger verschenken damit eine wichtige Chance, neue Familienmodelle in der Gesellschaft zu stärken und tradierten Rollenmustern entgegenzuwirken.“

Der Bundestag stimmte am 14. Juni über das Gesetz zur Vereinfachung des Elterngeldgesetzes ab. Fast zwei Jahre hatte der vom Bundesrat initiierte Entwurf auf Eis gelegen, der erst Ende Mai 2012 dem Familienausschuss des Bundestages zur Beratung vorlag. Neben der Einführung von Pauschbeträgen zur Ermittlung der Höhe des Elterngeldes wurden unter anderem eine Bestandsstatistik sowie eine Ergänzung der Übermittlungsbefugnisse des Statistischen Bundesamtes in Zusammenhang mit dem Elterngeldvereinfachungsgesetz eingeführt.

 

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