Sachsen

Verfassungsgemäße Besoldung: Gespräche mit Finanzminister abgebrochen

Die Gespräche zwischen Beamtenbund und Tarifunion Sachsen (SBB) und dem Finanzenministerium über eine verfassungsgemäße Besoldung der Beamtinnen und Beamten des Landes wurden am 3. März 2022 ergebnislos abgebrochen.

In den Beratungen wurden durch Finanzminister Hartmut Vorjohann zuvor die Handlungsbedarfe aufgezeigt sowie verschiedene Lösungsansätze präsentiert. Im Kern sollten dabei Elemente der Beihilfe, der Absicherung in einer Krankenversicherung und die Erhöhung familienbezogener Besoldungsanteile angepasst werden. Im Rahmen einer ersten Stellungnahme geht der renommierte Verfassungsrechtler Ulrich Battis jedoch davon aus, dass mit der von Vorjohann angestrebten Lösung die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) nicht erfüllt sind.

Auch über diese rechtlichen Hürden hinaus sah sich der SBB nicht in der Lage, eine Vereinbarung mit Vorjohann abzuschließen. So forderte dieser, dass der SBB seinen Mitgliedern weder Rechtsmittel empfehlen noch eventuelle Verfahren unterstützen dürfe. „Auf derart grundsätzliche Rechte unserer Mitglieder zu verzichten widerspricht ganz klar unserem gewerkschaftlichen Verständnis“, so SBB Chefin Nannette Seidler. „Verfassungsgemäße Zustände in der Besoldung herzustellen, darf nicht durch die Einschränkung demokratischer Grundrechte erkauft werden.“ Nun sei der Gesetzgeber aufgerufen, eine verfassungsgemäße Besoldung zeitnah sicherzustellen. Der SBB werde den Prozess weiterhin kritisch begleiten.

Hintergrund:

Mit Entscheidungen vom 4. Mai 2020 hat das BVerfG die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Ausgestaltung des Alimentationsprinzips der Beamten nach Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes insbesondere hinsichtlich des Abstands zur Grundsicherung und der Besoldung kinderreicher Beamter weiter konkretisiert. Auch wenn diese Entscheidungen keine unmittelbare Wirkung für Sachsen entfalten, ist doch festzustellen, dass auch im Freistaat Handlungsbedarf besteht. Nach den Berechnungen des Finanzministeriums wird in Sachsen der notwendige Abstand seit Jahren nicht erreicht. Ebenso ist die Besoldung kinderreicher Beamter aktuell unzureichend.

 

 

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