Versorgungsbericht der Bundesregierung

Alterssicherung Bundesbeamte: Auf tragfähiger Grundlage für die Zukunft

„Ein aktueller, durchgreifender Reformbedarf in der Beamtenversorgung ist im Hinblick auf die bereits erbrachten Einsparmaßnahmen und Leistungskürzungen und nach Maßgabe der im Bericht skizzierten Entwicklung im System der Alterssicherung der Beamten, Soldaten und Richter des Bundes nicht angezeigt“, sagte der Zweite dbb Vorsitzende und Fachvorstand Beamtenpolitik Friedhelm Schäfer anlässlich eines Beteiligungsgesprächs zum Entwurf des Siebten Versorgungsberichts der Bundesregierung am 21. Februar 2020 in Berlin.

„Der Anteil der Personalausgaben an den Gesamtausgaben des Bundes ist in den letzten Jahren nicht nur beständig, sondern auf deutlich unter 10 Prozent gesunken. Mit der Versorgungsrücklage und dem Versorgungsfonds sind die Versorgungsausgaben des Bundes auch zunehmend nachhaltig ausfinanziert und generationengerecht veranschlagt“, so Schäfer weiter.

Neben der stabilen Entwicklung beim Niveau der Versorgungsausgaben des Bundes, das sich wegen des Rückgangs der finanziellen Verpflichtungen für die privatisierten Bereiche Bahn und Post zukünftig nicht wesentlich erhöhen wird, ging der dbb Fachvorstand Beamtenpolitik in seinem Statement auch auf die Veränderungen beim Pensions-Beginn ein. „Im Vergleich zu früheren Versorgungsberichten verzeichnet die aktuelle Erhebung einen konstant niedrigen Anteil der Ruhestandseintritte wegen Dienstunfähigkeit. Das durchschnittliche Ruhestandseintrittsalter steigt, wobei sich die Zahl der Beamtinnen und Beamten, die durch Inanspruchnahme der Antragsaltersgrenzen Abschläge in Kauf nehmen, ebenso erhöht wie die der Bediensteten, die nach 40 vollen Dienstjahren mit dem Höchstruhehaltsatz in Pension gehen.“

Abschließend mahnte Schäfer, die „leider oft undifferenzierte Diskussion über die Zukunft der Alterssicherungssysteme“ endlich zu konkretisieren: „Es gilt für jedes Alterssicherungssystem eine zukunftsfeste Lösung auf den Weg zu bringen, die Sicherheit für die Anspruchsberechtigten bietet und die Finanzierbarkeit des Systems gewährleistet. Für die Beamtenversorgung ist das gelungen.“


Hintergrund

Die Bundesregierung erstellt seit 1996 turnusmäßig Versorgungsberichte, um den Gesetzgeber und auch alle Beteiligten und Betroffenen objektiv über die wichtigsten Grundlagen, Veränderungen und Herausforderungen des eigenständigen Alterssicherungssystems der Beamten zu informieren. Seit 2009 beschränkt sich die Erhebung - als Folge der 2006 erfolgten Föderalismusreform -  auf die versorgungsrelevante Entwicklung im Bundesbereich. Der Siebte Versorgungsbericht ist derzeit in der Abstimmung und wird vermutlich noch vor der parlamentarischen Sommerpause dem Deutschen Bundestag vorgelegt werden.

 

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