dbb Vizes Lühmann und Wagner

Versorgungsmedizin: Keine Novelle zu Lasten der Menschen mit Behinderung

Der dbb hat sich erneut gegen Änderungen an den rechtlichen Grundlagen der Versorgungsmedizin ausgesprochen, die zu Lasten der Menschen mit Behinderung gehen.

„Wir werden das Gesetzgebungsverfahren zur Novellierung der Versorgungsmedizin-Verordnung weiterhin kritisch begleiten, um Verschlechterungen für die Menschen mit Behinderung zu verhindern“, betonte die stellvertretende dbb Bundesvorsitzende Kirsten Lühmann am 2. Mai 2019 bei der dbb Arbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik in Berlin. Maik Wagner, ebenfalls stellvertretender dbb Bundesvorsitzender und Chef der Gewerkschaft der Sozialversicherung (GdS), ergänzte: „Natürlich muss nach über 20 Jahren ohne Reform dem medizinisch-technischen Fortschritt Rechnung getragen werden. Auch das Ziel, Bürokratie abzubauen, ist lobenswert. Allerdings führt etwa die Zugrundelegung des bestmöglichen Behandlungsergebnisses zu einer Verschiebung des Verwaltungsaufwandes hin zu den Betroffenen. So verstehen wir Bürokratieabbau ganz und gar nicht.“ Bereits mehrfach hatte sich der dbb zur geplanten Novelle in der Versorgungsmedizin positioniert und immer wieder eine intensive Verbändebeteiligung eingefordert.

Auch der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel, sieht noch einige weitere Baustellen, wenn es um die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben geht. Bei seinem Besuch der dbb AG Behindertenpolitik sagte er, dass er sich zum einen wünsche, dass der öffentliche Dienst seiner Vorbildfunktion im stärkeren Maße gerecht wird. Zum anderen erwarte er von denjenigen beschäftigungspflichtigen Arbeitgebern, die keinen einzigen Menschen mit Behinderung einstellen, ein deutliches Umdenken. Notfalls müsste auch die Ausgleichsabgabe für diesen Bereich deutlich erhöht werden. „Wir müssen uns an die Regeln halten, die wir uns selbst gegeben haben“, so Dusel. Außerdem mahnt er, den Behindertenpauschbetrag im Einkommenssteuerrecht, der seit der Einführung 1975 nicht mehr erhöht worden ist, deutlich anzupassen: „Dies ist auch ein Gebot der sozialen Gerechtigkeit. Es freut mich sehr zu hören, dass der dbb meine Vorhaben unterstützt.“

 

 

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