Sowohl der Studienabschluss in Verwaltungsinformatik (VIT) als auch in der Fachrichtung Digital Administration and Cyber Security (DACS) werden als Befähigung für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst anerkannt. Damit wird für Absolventinnen und Absolventen eine Übernahme in das Eingangsamt der Besoldungsgruppe A10 ermöglicht.
Der BDZ hatte bereits im November 2021 über die entsprechende Änderung der Bundeslaufbahnverordnung (BLV) berichtet. Alle künftigen VIT- und DACS-Absolventinnen und -Absolventen sollen im gesamten Ressort von der neuen Regelung profitieren.
Beim IT-Zentrum Bund (ITZBund) konnte bereits im Dialog zwischen der BDZ geführten Personalvertretung und der Leitung des Hauses eine entsprechende Regelung getroffen werden. Bei der Generalzolldirektion (GZD) und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) sind vergleichbare Regelungen in der Abstimmung.
Der BDZ wies in diesem Zusammenhang am 13. Januar erneut darauf hin, dass es nun höchste Zeit für die Dienststellen sei, qualifiziertes Personal im IT-Bereich zu halten und Sorge dafür zu tragen, dass die Übernahme in die Besoldungsgruppe A10 ermöglicht wird. Die Umsetzung dieser attraktivitätssteigernden Maßnahme dulde aufgrund des zunehmenden Fachkräftemangels im IT-Bereich keinen weiteren Aufschub.