Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft (BDZ)

Zoll: Alle Beschäftigten erhalten dienstliches Impfangebot

Seit Beginn der Impfkampagne in der Zollverwaltung für priorisierte Personen hatte der BDZ gefordert, dass alle Beschäftigten ein dienstliches Impfangebot erhalten sollen. Diese Forderung wird nun erfüllt.

Nachdem die Impfkampagne für die Kolleginnen und Kollegen aus den priorisierten Bereich fast abgeschlossen ist, startet sie nun ab der 27. Kalenderwoche für alle anderen Beschäftigten. In diese Kampagne werden auch die Nachwuchskräfte (auch die, die am 01. August 2021 ihre Ausbildung beim Zoll beginnen) sowie Beschäftigte, die sich in einer Beurlaubung oder in Elternzeit befinden, einbezogen.

Die Impfungen erfolgen durch das Deutsche Rote Kreuz (DRK) an neun Standorten. Je nach Kreis- bzw. Landesverband des DRK werden bestehende Impfzentren oder Liegenschaften einer Bundesverwaltung genutzt. Zum Einsatz kommen voraussichtlich die Impfstoffe von Biontec und Moderna.

Alle Impfwilligen erhalten von der Verwaltung eine E-Mail mit einem Link zur Buchung eines Impftermins aus dem Bundeskontingent. Mit diesem Link kann der Termin dann eigenständig gebucht werden. Die Impfung kann dabei nur in dem für die jeweilige Dienststelle zuständigen Impfzentrum erfolgen. Die Dauer zwischen Erst- und Zweitimpfung wird etwa vier Wochen betragen.

Aus Sicht des BDZ ist „dieses Impfangebot im Rahmen der Fürsorgepflicht zwingend erforderlich“, teilte die Gewerkschaft am 2. Juli 2021 mit. „Auch künftig müssen die Beschäftigten dienstliche Impfangebote für Auffrischungen beziehungsweise Neuimpfungen erhalten. Sofern das mit dem bisherigen Betriebsarzt der BAD GmbH nicht möglich ist, müssen Alternativen gefunden werden. Hierzu wird sich der BDZ intensiv einbringen.“

 

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