Zukunftsfähige europäische Rechtsetzung

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) verabschiedete am 21. September eine Stellungnahme zur Qualität und Zukunftsfähigkeit der europäischen Rechtsetzung. Die Stellungnahme „Zukunftsfeste Rechtsetzung“ betrachtet bestehende und neue Ansätze für „Bessere Rechtsetzung“ sowie auch das europäische Rechtsetzungsverfahren als solches. Ein besonderer Schwerpunkt lag auf dem neuen „Innovationsgrundsatz“ sowie auf der Einbindung der Sozialpartner und der organisierten Zivilgesellschaft in die europäische Gesetzgebung. Der dbb-Vertreter im EWSA, Christian Moos, war als Berichterstatter am Zustandekommen der Stellungnahme beteiligt.

Hochwertige Rechtsvorschriften seien ein wesentlicher Integrationsfaktor und stellten keine Belastung oder zu verringernde Kosten dar, heißt es in der EWSA-Stellungnahme. Die europäische Rechtsetzung müsse im Hinblick auf ihre Ziele solide sein, dabei aber nicht zu sehr ins Detail gehen, sondern einen klaren Rahmen für den nationalen Gesetzgeber abstecken. Die Stellungnahme betont die Bedeutung der organisierten Zivilgesellschaft und des sie repräsentierenden EWSA „als Resonanzkörper einer zukunftsfesten Rechtsetzung“.

Der EWSA fordert unter anderem seine stärkere Einbeziehung in den Zyklus des Europäischen Semesters sowie seine Anhörung, wenn Legislativvorschläge zurückgenommen werden sollen. Die Rechte des Europäischen Parlaments seien zu stärken, der Rat müsse transparenter werden. Bei einer künftigen Vertragsreform sei eine größere Kohärenz zwischen den Beschlüssen des Rates anzustreben, womit der EWSA die Auflösung der Ratsformationen und die Schaffung einer zweiten Kammer andeutet. Deutliche Kritik übt die Stellungnahme am beschleunigten Rechtsetzungsverfahren, „das nicht mehr nur in eilbedürftigen Fällen zur Anwendung kommt, sondern inzwischen zum Regelfall geworden ist und die Verabschiedung von Rechtsakten nach nur einer Lesung von Parlament und Rat zulässt“. Dies schränke den Dialog mit der Zivilgesellschaft ein.

Ein Schwerpunkt der Stellungnahme liegt auf dem sogenannten Innovationsprinzip. Dieses Prinzip ist neu und soll, so wünscht es der Rat „Wettbewerbsfähigkeit“, in allen Politikbereichen so zum Tragen kommen, dass die „Auswirkungen der Rechtsetzung auf Forschung und Innovation berücksichtigt werden“. Es soll damit ein wichtiges Instrument für „bessere Rechtsetzung“ werden. Der EWSA verweist in diesem Zusammenhang auf die Bedeutung bereits bestehender Grundsätze angemessener Rechtsvorschriften, die durch das neue Prinzip nicht überlagert werden dürften. Dazu gehören insbesondere die Grundsätze der korrekten und zeitlich nahen Umsetzung, das Subsidiaritätsprinzip und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, das Vorsorgeprinzip, die Grundsätze der Vorhersehbarkeit und der „Vorfahrt für KMU“, die externe Dimension der Wettbewerbsfähigkeit und der sogenannte „Binnenmarkttest“, die Prüfung der Vereinbarkeit mit den vier europäischen Grundfreiheiten, dem freien Waren- und Kapitalverkehr, der Dienstleistungsfreiheit und der Arbeitnehmerfreizügigkeit.

 

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