Sachsen-Anhalt

Zuschlag für Beamte, die länger arbeiten

Beamtinnen und Beamte des Landes Sachsen-Anhalt, die freiwillig länger arbeiten und ihren Ruhestand hinausschieben, erhalten ab dem 1. Januar 2019 einen Zuschlag.

„Wieder einmal ist nicht die Landesregierung, sondern das Parlament unserer Auffassung gefolgt, dass die Zahlung eines Zuschlags für das Arbeiten über die Altersgrenze hinaus verpflichtend für alle Ressorts sein muss und keine Ermessensfrage sein darf“, sagte dbb Landesschef Wolfgang Ladebeck am 23. November 2018. Entscheidend sei aber, dass die Forderung des dbb Landesbundes erfüllt wurde.

Zuschläge gibt es damit zukünftig nicht nur für das Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand, sondern auch für die Übernahme einer Tätigkeit in Bereichen mit Fachkräftemangel im öffentlichen Dienst. Außerdem können Anwärtersonderzuschläge eingeführt werden, wenn ein erheblicher Mangel an qualifizierten Bewerberinnen und Bewerbern besteht. Mittels Zulagen finanzielle Anreize zu schaffen, ist nach Auffassung des dbb Landesbundes eine längst überfällige Maßnahme. Um im öffentlichen Dienst wettbewerbsfähig zu bleiben, müsse die Besoldung aber insgesamt angehoben werden.

Enttäuscht ist der dbb sachsen-anhalt, dass die Landesregierung nur den Beamtinnen und Beamten den Differenzbetrag zur abgesenkten Ostbesoldung in 2008 und 2009 nachzahlt, die fristgerecht Widerspruch erhoben beziehungsweise Klage eingereicht haben. „Die Landesregierung und die sie tragenden Parteien, CDU, SPD und Die Grünen, machen wieder einmal Politik nach Kassenlage. Wie schon bei der altersdiskriminierenden Besoldung macht sie nicht von der Möglichkeit Gebrauch, einen festgestellten Verfassungsverstoß für alle Beamtinnen und Beamten zu beheben. ‚Nur wer klagt, bekommt Recht‘ bestätigt sich zum wiederholten Mal und erschüttert das Vertrauen der loyalen Staatsdiener zu ihrem Dienstherrn aufs Neue“, sagte Ladebeck.

 

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