Niedersachsen

Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der niedersächsischen Besoldung

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) nimmt an, dass bei niedersächsischen Beamtinnen und Beamten im aktiven Dienst eine verfassungswidrige Unteralimentation vorliegt. Es hat daher das Bundesverfassungsgericht angerufen, um über die Vereinbarkeit der niedersächsischen Besoldung mit dem Grundgesetz zu entscheiden. Das Verfahren für den Ruhestandsbeamten wurde ausgesetzt.

Auf Bestreben und mit Unterstützung des dbb Landesbundes in Niedersachsen (NBB) hatten Beamte des Landes Niedersachsen gegen die Streichung des sogenannten Weihnachtsgeldes seit 2005 und die daraus nach ihrer Auffassung resultierende Unteralimentierung geklagt.

Der NBB Vorsitzende Martin Kalt sagte am 30. Oktober 2018: „Das Bundesverwaltungsgericht hält unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Besoldung in Niedersachsen von 2005-2012 sowie 2014-2016 für verfassungswidrig zu niedrig. Daher hat es das Bundesverfassungsgericht mit dem heutigen Vorlagebeschluss gebeten, dies explizit für Niedersachsen festzustellen.“

Mit Blick auf die Landesregierung sagte Kalt: „Wir stehen als NBB nach wie vor für Gespräche zur Verfügung, um endlich eine positive Lösung für die beamteten Beschäftigen in Niedersachsen zu erreichen und erwarten nach diesem klaren Signal des Bundesverwaltungsgerichts endlich auch entsprechende Vorschläge. Die Zeit der Absichtserklärungen ist lange vorbei, diese müssen endlich auch umgesetzt werden.“

 

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