KinderkrankentageDie Effekte sind mehr Infekte

Der Gesundheitsminister will die Höchstgrenze für Kinderkrankentage von 15 auf zehn senken. Damit riskiert er die Gesundheit der Kinder und der Familien.

Milanie Kreutz, stv. dbb Bundesvorsitzende und Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung kritisierte am 25. September 2026 die Einschnitte scharf: „Das Muster wird immer deutlicher: Nach den geplanten Kürzungen beim Elterngeld und den Debatten um Kürzungen beim Unterhaltsvorschuss steht erneut eine Regelung zur Disposition, deren Wegfall vor allem Frauen treffen wird.“ Schließlich übernehmen Frauen nach wie vor den größeren Teil der Sorgearbeit und kümmern sich häufiger um die Betreuung erkrankter Kinder.   

Kreutz weiter: „Wer die Erwerbstätigkeit von Frauen stärken und Fachkräfte sichern will, darf nicht gleichzeitig dort kürzen, wo Familien Unterstützung bei der Sorgearbeit erhalten.“ Aus Sicht der dbb frauen sind verlässliche Regelungen für alle Familien unverzichtbar. „Familien brauchen Planungssicherheit statt immer neuer Befristungen und Debatten über Leistungskürzungen“, forderte die dbb frauen-Chefin.  

Politik versus Realität 

Kinderärztliche Informationen zeigen, dass Kinder im Kita- und Grundschulalter regelmäßig mehrere Infekte pro Jahr durchmachen. Gerade bei jüngeren Kindern gelten acht bis zwölf Infekte jährlich als durchaus normal. Erkrankungen von Kindern sind damit keine Ausnahme, sondern Teil des Familienalltags.  

„Wer Eltern weniger Möglichkeiten gibt, kranke Kinder zu Hause zu betreuen, riskiert am Ende mehr Infektionen, mehr Ausfälle und zusätzliche Belastungen für die ohnehin stark beanspruchten Kitas und Schulen“, betonte Tanja Küsgens, stv. Vorsitzende der dbb frauen und Bundessprecherin der Frauenvertretung des Verbands Bildung und Erziehung (VBE). „Die geplante Kürzung droht ein Problem zu verschärfen, das Kitas und Schulen nur zu gut kennen: Krankheiten verbreiten sich dort besonders schnell.“   

Küsgens sieht hier die Gefahr eines Teufelskreises: „Zusätzliche Infektionen führen zu weiteren Erkrankungen und damit zu neuem Betreuungsbedarf in anderen Familien. Die Kürzung könnte damit letztlich genau den Kreislauf verstärken, den sie eigentlich begrenzen soll.“  

Was bedeutet das für Beamtinnen und Beamte? 

Von der Kürzung wären auch viele Beamtinnen und Beamte wären betroffen. Beim Bund laufen die erweiterten Freistellungsmöglichkeiten ebenfalls Ende 2026 aus. In den Ländern sind die Regelungen unterschiedlich. Vielfach orientieren sich die beamtenrechtlichen Regelungen an den Vorgaben des Kinderkrankengeldes oder wurden während der Corona-Zeit ebenfalls ausgeweitet. Die Frage ausreichender Freistellungs- und Betreuungsmöglichkeiten betrifft Familien jedoch unabhängig davon, ob die Erwerbstätigen im Beamtenverhältnis oder als Tarifbeschäftigte tätig sind.   

Valentina van Dornick, Beisitzerin in der Geschäftsführung der dbb frauen und Vorsitzende der Bundesfrauenvertretung der komba gewerkschaft, gibt deshalb zu bedenken: „Die Absicherung bei der Betreuung erkrankter Kinder darf nicht vom Versicherungsstatus oder vom jeweiligen Dienstherrn abhängen. Familien brauchen keine befristeten Sonderlösungen, sondern verlässliche Regelungen. Ob Beamtin, Tarifbeschäftigte, Alleinerziehende oder Familie mit mehreren Kindern: Wer Erwerbs- und Sorgearbeit miteinander vereinbaren soll, braucht Planungssicherheit.“ 

Hintergrund: 

Derzeit können gesetzlich versicherte Elternteile bei der Betreuung eines erkrankten Kindes bis zu 15 Arbeitstage pro Kind und Jahr Kinderkrankengeld in Anspruch nehmen. Gleichzeitig gilt eine jährliche Höchstgrenze von 35 Arbeitstagen pro Elternteil, unabhängig davon, wie viele Kinder betreut werden. Für Alleinerziehende gelten 30 Arbeitstage pro Kind und maximal 70 Arbeitstage pro Jahr.    

Diese Regelung gilt noch bis Ende 2026. Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann hat diese Woche angekündigt, die während der Corona-Zeit ausgeweitete Regelung nicht erneut verlängern zu wollen. Ab 2027 würde damit wieder die frühere Regelung gelten: 10 Arbeitstage pro Kind und Elternteil, höchstens 25 Arbeitstage pro Elternteil und Jahr. Für Alleinerziehende wären es 20 Arbeitstage pro Kind und maximal 50 Arbeitstage pro Jahr. 

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