Häusliche Gewaltdbb frauen fordern konsequenten Opferschutz

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zum besseren Schutz von Opfern häuslicher Gewalt beschlossen. Das sagen die dbb frauen:

Milanie Kreutz, Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung und stv. dbb-Bundesvorsitzende, begrüßte am 9. Oktober 2026 die Entscheidung des Kabinetts: „Damit sendet die Bundesregierung ein wichtiges Signal: Häusliche Gewalt ist kein Privatproblem, sondern eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung. Es ist ein wichtiger und längst überfälliger Schritt, dass Familiengerichte Gewaltverhältnisse künftig stärker berücksichtigen und der Schutz betroffener Frauen und Kinder verbessert werden soll.“   

Das Bundeskabinett hatte zwei Tage zuvor einen Gesetzentwurf zur Verbesserung des Schutzes von Opfern häuslicher Gewalt beschlossen. Ziel ist es, den Schutz von Betroffenen häuslicher Gewalt in familiengerichtlichen Verfahren zu verbessern, die Stellung von Kindern zu stärken und Verfahren so auszugestalten, dass Gewaltverhältnisse stärker berücksichtigt werden.  

Diese Änderungen sieht der Gesetzentwurf vor:  

„Häusliche Gewalt endet häufig nicht mit der Trennung. Sie wirkt oft in Sorge-, Umgangs- und Unterhaltsverfahren fort und muss deshalb im Familienrecht konsequent berücksichtigt werden“, erklärte Kreutz.   

Betroffene dürfen nicht unter Druck geraten 

Kreutz begrüßte zudem, dass der Entwurf, bestehende Probleme endlich lösen will: „In Verfahren nach häuslicher Gewalt bestehen häufig erhebliche Machtungleichgewichte. Deshalb brauchen Betroffene besonderen Schutz und dürfen nicht unter Druck geraten, Einigungen mit dem Gewalttäter zu erzielen.“ Gerade bei häuslicher Gewalt hängen wirksame Schutzmaßnahmen häufig davon ab, dass Gerichte, Jugendämter, Polizei und weitere Stellen relevante Informationen rechtzeitig austauschen. Deshalb sei die stärkere Zusammenarbeit ein wichtiger Schritt.  

„Wer über Sorge- und Umgangsfragen entscheidet, muss aber auch die Folgen von Gewalt für Betroffene und Kinder einschätzen können“, hob die dbb frauen-Chefin hervor. „Die vorgesehenen Qualifizierungsanforderungen sind deshalb ein wichtiger Schritt für bessere und sensiblere Entscheidungen.“ Entscheidend werde sein, dass die vorgesehenen Kenntnisse nicht nur auf dem Papier stehen, sondern durch entsprechende Fort- und Weiterbildungsangebote dauerhaft abgesichert werden.  

 

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