Gesetz gegen digitale GewaltDie digitale Welt ist kein rechtsfreier Raum
Die dbb frauen begrüßen, dass der beschlossene Gesetzentwurf Schutzlücken bei digitaler Gewalt schließen und Betroffenen eine wirksamere Rechtsdurchsetzung ermöglichen soll.
Milane Kreutz, Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung und stv. dbb-Bundesvorsitzende betonte am 8. Oktober 2026: „Digitale Gewalt ist längst zu einem Instrument geworden, um Frauen einzuschüchtern und aus dem öffentlichen Raum zu drängen. Deshalb begrüßen wir, dass die Bundesregierung bestehende Schutzlücken schließen will.“
Konkret reagiert der Entwurf auf neue Formen digitaler Gewalt wie sexualisierte Deepfakes, digitalen Voyeurismus, Identitätsmissbrauch und Cyberstalking. Diese wurden bisher nur unzureichend vom Strafrecht erfasst. Der Gesetzentwurf, der am Vortag vom Bundeskabinett beschlossen wurde, soll zum ersten Mal ermöglichen, diese Vergehen klar strafrechtlich zu verfolgen.
Keine Kavaliersdelikte, keine Randphänomene
„Digitale Gewalt ist kein Randphänomen des Internets“, erklärte die dbb frauen-Chefin. Sie reiche von Cyberstalking und Identitätsmissbrauch bis hin zu bildbasierter sexualisierter Gewalt und Deepfakes. Frauen sind von vielen dieser Erscheinungsformen besonders häufig betroffen. „Sexualisierte Deepfakes, digitaler Voyeurismus oder die missbräuchliche Verbreitung intimer Inhalte sind keine Kavaliersdelikte. Sie greifen die Würde, Sicherheit und sexuelle Selbstbestimmung der Betroffenen an.“
Wer Frauen mit sexualisierten Deepfakes, Cyberstalking oder digitalem Voyeurismus angreife, verletze nicht nur ihre Persönlichkeitsrechte. Kreutz: „Solche Angriffe zielen auch darauf ab, Frauen zum Schweigen zu bringen. Wenn Frauen sich aus Angst zurückziehen, ist das nicht nur ein Problem für die Betroffenen, sondern für unsere Demokratie insgesamt.“
Auch Cyber-Belästiger „müssen mit wirksamen Konsequenzen rechnen“
Die dbb frauen fordern daher, dass sich Frauen auch im digitalen Raum frei und sicher bewegen können müssen. „Niemand sollte aus Angst vor Cyberstalking, digitaler Überwachung oder sexualisierten Deepfakes auf gesellschaftliche, berufliche oder politische Teilhabe verzichten müssen“, stellte Kreutz klar. „Der Gesetzentwurf setzt ein wichtiges Signal: Die digitale Welt ist kein rechtsfreier Raum. Wer digitale Technologien nutzt, um andere Menschen zu demütigen, auszuspionieren oder ihre Persönlichkeitsrechte zu verletzen, muss mit wirksamen Konsequenzen rechnen.“
Aber Gesetzesänderungen sind nicht alles, gab Kreutz zu bedenken: “Wenn Behörden die neuen Formen von Gewalt effektiv bekämpfen sollen, brauchen sie dafür auch die entsprechende Ausstattung. Das gilt sowohl für die Technik als auch für das Personal.” Die Politik müsse bei der Justiz für ausreichend Kapazitäten sorgen.






