Parität in Politik und Gesellschaft

Mehr als 100 Jahre nach der Einführung des Frauenwahlrechtes sind Frauen in den Parlamenten noch immer unterrepräsentiert. In keinem Parlament Deutschlands sind Frauen seit 1919 gleichberechtigt vertreten. Der Anteil von Frauen lag im 19. Bundestag mit 30,7 Prozent auf dem Stand von 1998, mit erheblichen Unterschieden zwischen den Fraktionen.

Nicht der politische Einstieg, sondern der politische Aufstieg stellt für Frauen ein Problem dar. Grund ist die immer noch sehr männlich geprägte politische Kultur, die einen erheblichen Einfluss etwa bei der Nominierung von Kandidatinnen für die Wahllisten und Direktmandate ausübt. Neben einem Kulturwandel zur Herbeiführung gleicher Partizipationschancen von Frauen in der Politik sind deshalb auch gesetzliche Regelungen nötig.

Der Blick auf die Erfahrung mit dem Gesetz zur Geschlechter-Quote in Aufsichtsräten mit deutlichen Sanktionen bei Verstößen zeigt, dass klare Vorgaben Ungerechtigkeiten erfolgreich beheben können. Ohne eine gesetzliche Verpflichtung aller Parteien wird die Parität in der Volksvertretung nicht erreicht werden. Die Parlamentarische Demokratie repräsentiert das Volk. Das Volk besteht zur Hälfte aus Frauen. Eine gesetzliche Regelung zur Parität in allen politischen Gremien dient nicht nur der verfassungsgemäßen Gerechtigkeit, sondern ist ein Akt der Fairness und Vernunft.

Die festgefahrene, männlich geprägte politische Kultur erschwert die politische Partizipation von Frauen nicht nur in Parteien, sondern auch in Gewerkschaften und Verbänden. Insbesondere die Repräsentationsgremien sollten ein realistisches Abbild der Geschlechterverteilung in der jeweiligen Organisation zeigen und damit der Vorbildfunktion gerecht werden.

Um das zu erreichen müssen Frauen gezielt an politische Verantwortung herangeführt und einbezogen werden, zum Beispiel durch Mentoring-Programme. Die Besetzung von Gremien in allen Bereichen gesellschaftlichen Handelns soll paritätisch erfolgen. Die Parität in Parlamenten soll mittels eines Paritätsgesetzes herbeigeführt werden.

Auch im dbb und seinen Mitgliedsorganisationen arbeiten wir darauf hin, paritätische Strukturen zu fördern und Rahmenbedingungen zu schaffen, die weiblichen Mitgliedern die gleichberechtigte Teilhabe an Entscheidungsgremien sowie beratende Organe und Arbeitsgruppen gewährleistet.