Sachsen

Besoldung: Widerspruch empfohlen

Der SBB - Beamtenbund und Tarifunion Sachsen empfiehlt vorsorglich allen Beamtinnen und Beamten Widerspruch gegen ihre Besoldung einzulegen, auch wenn dies in den vergangenen Jahren bereits erfolgt ist.

Dazu hieß es vom dbb Landesbund am 30. November 2023: „Dies erfolgt insbesondere vor dem Hintergrund, dass durch den Besoldungsgesetzgeber in Sachsen durch das 4. Dienstrechtsänderungsgesetz versucht wurde, die Verfassungsmäßigkeit der Alimentation in Sachsen wieder herzustellen und sich dadurch eine neue Situation ergeben hat. Wie bereits informiert, bestehen aus Sicht des SBB weiter erhebliche Zweifel, ob die getroffenen Regelungen den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts genügen. In den Musterwidersprüchen wird deshalb darauf hingewiesen, dass die Anpassungen durch das 4. Dienstrechtsänderungsgesetz nicht ausreichen um die Verfassungsmäßigkeit der Alimentation in Sachsen sicher zu stellen. Wir haben die Musterschreiben an eure Fachgewerkschaft übersandt. Nutzt diese und wendet euch an eure Fachgewerkschaft.“

 

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