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Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung

Betreuungslücke schließen

Die dbb frauen haben die Gesetzesinitiative zur Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder als wichtigen Beitrag zur Steigerung der Chancengerechtigkeit begrüßt.

„Die Betreuungsproblematik endet nicht mit der Einschulung. Ganz im Gegenteil: Mit dem Übergang von Kita zur Schule fällt für viele Familien die Nachmittagsbetreuung flach. Mit dem geplanten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder wird diese Lücke im Betreuungssystem nun endlich geschlossen. Vor allem Mütter erhalten damit den seit langem eingeforderten Rückhalt, um einer existenzsichernden Erwerbstätigkeit nachgehen zu können“, betonte dbb frauen Chefin Milanie Kreutz am 6. Mai 2021.

Aufgrund der langen Unklarheit über die Finanzierung des Rechtsanspruchs hatte sich die Gesetzesinitiative deutlich verzögert. Kreutz forderte deshalb, das Tempo im Verfahren nun deutlich anzuziehen, um noch vor den Bundestagswahlen im September zu einem verbindlichen Ergebnis zu kommen. „Die Bundesmittel müssen zügig bereitgestellt werden, damit die Kommunen im vorgesehene Zeitraum ausreichend qualitativ ansprechende und für die Familien auch erschwingliche Betreuungsangebote machen können.“

Die insgesamt 3,5 Milliarden Euro, die der Bund für den Ausbau der Ganztagsbetreuung bereitstellen wolle, seien darüber hinaus auch eine wichtige gesellschaftspolitische Investition. „Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung hat ausgerechnet, dass die Frauenerwerbstätigkeitsquote durch den Ausbau der Ganztagsbetreuung um bis zu sechs Prozentpunkte erhöht werden könnte. Das stärkt nicht nur die Wirtschaft, sondern auch die Sozialkassen und bringt zusätzliche Steuereinnahmen.  Die langfristige Finanzierung des Ganztagsbetriebs wäre damit gesichert“, so Kreutz.

Mit der vorgesehenen stufenweisen Einführung des Betreuungsanspruchs werde den Ländern ein realistischer Zeitrahmen eingeräumt, um einerseits die räumlichen Voraussetzungen zu schaffen und andererseits das erforderliche Personal auszubilden. „Qaulifizierte Fachkräfte fallen nicht einfach vom Himmel, wenn man sie braucht. Wir müssen junge Menschen motivieren, sich für Bildungs- und Erziehungsberufe zu begeistern. Und zwar mit attraktiven Ausbildungsangeboten, familienfreundlichen Arbeitsbedingungen und einer angemessenen Bezahlung“, so Kreutz.

Vorrangig Frauen wählen diese Berufe, in denen noch immer niedrigere Vergütungen üblich seien als beispielsweise in Ausbildungsberufen der Industriebranche. Laut Kreutz ist das ein Unding: „Auch darüber müssen wir jetzt dringend sprechen und Lösungen finden. Wie sonst sollen wir dem Fachkräftemangel im Bildungs- und Betreuungsbereich begegnen und unseren Kindern die besten Chancen für ihre berufliche Zukunft eröffnen?“

Hintergrund

Der Gesetzesentwurf sieht vor, ab August 2026 zunächst allen Kindern der ersten Klassenstufe, einen Anspruch auf ganztägige Förderung von acht Stunden an allen fünf Werktagen – auch in Ferienzeiten – zu gewährleisten. Bis August 2029 sollen die Angebote schrittweise erweitert werden mit dem Ziel, dann jedem Grundschulkind der Klassenstufen 1 bis 4 ein Angebot zur ganztägigen Betreuung machen zu können. Den Ländern steht dabei offen, Schließzeiten von bis zu maximal vier Wochen festzulegen. Der Rechtsanspruch soll im SGB VIII geregelt werden. Der Bund unterstützt den erforderlichen Ganztagsausbau mit Finanzhilfen in Höhe von bis zu 3,5 Milliarden Euro.

 

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