dbb Chef Dauderstädt: Altersversorgung eignet sich schlecht als Wahlkampfthema

Der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt hat davor gewarnt, eine neuerliche Neiddebatte um Beamtenpensionen in den Bundestagswahlkampf hineinzutragen. Die Altersversorgung sei eine ernste Angelegenheit, die sich nicht als hochgespieltes Wahlkampfthema eigne, sagte Dauderstädt der „Rheinischen Post“ (laut Vorabbericht zur Ausgabe vom 3. September 2013). Der dbb Chef widersprach zugleich den Ankündigungen von SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück zu einer Begrenzung der Beamtenversorgung. „Bei dem Thema Pensionen hat sich der SPD-Kanzlerkandidat vergaloppiert", so Dauderstädt.

„Peer Steinbrück bereut sicher, was er da von sich gegeben hat", so Dauderstädt weiter. Beim TV-Duell mit Bundeskanzlerin Angela Merkel am 1. September hatte der Herausforderer angekündigt, künftig die Pensionen in ihrer Entwicklung an die gesetzliche Rentenversicherung zu koppeln. „Wenn er die Beamtenversorgung an die gesetzliche Rentenversicherung koppeln will, verkennt er die eindeutige Rechtslage", stellte der dbb Bundesvorsitzende dazu fest. Es handele sich um zwei verschiedene Systeme. Offensichtlich habe Steinbrück auch aus den Augen verloren, dass die Entwicklung gar nicht so unterschiedlich verlaufen sei: „Zwischen 1993 und 2012 sind die Pensionen um 28 Prozent und die Renten um 25,5 Prozent gestiegen."

Im Gespräch mit Bloomberg News Deutschland zeigte sich der dbb Chef „erschrocken“ über „Steinbrücks unpräzise Formulierung“ in dem TV-Duell. Anders als von ihm dargestellt, basierten beide Versorgungssysteme jeweils auf einer gesetzlichen Grundlage, die im Fall der Beamtenversorgung nur über eine Verfassungsreform verändert werden könne, machte Dauderstädt klar. Es handele sich hier um „zwei unterschiedliche Strukturen, die man rechtlich nicht koppeln kann“. Deshalb sei auch „eine Automatik, das eine System an das andere zu binden, mit der jetzigen Rechtslage nicht in Einklang zu bringen“, bekräftigte der dbb Chef auf Anfrage der Nachrichtenagentur Reuters.

Zugleich erinnerte er daran, dass die Beamtenversorgung in den vergangenen Jahren nicht ungeschoren geblieben sei. Ein Nachhaltigkeitsfaktor sei eingezogen, und die Höchstruhestandsgehälter seien von 75 auf 71,75 Prozent des letzten Gehalts abgesenkt worden. Auch beteiligten sich die Beamten an den Versorgungskosten. „Wir haben die Beamten genötigt, 0,2 Prozent von jeder Besoldungserhöhung in die Versorgungsrücklagen einzubringen.“ Mit diesen Entscheidungen habe es ein „gewisses Niveauangleichungsverfahren“ gegeben.

„Wahlkampf rechtfertigt nicht alles“, betonte Dauderstädt im Gespräch mit der Nachrichtenagentur AFP. „Peer Steinbrück hat mit seinen Antworten unnötig Öl ins Feuer der Leute gegossen, die mit der Mär von überhöhten Beamtenpensionen Stimmungsmache gegen die Staatsdiener betreiben wollen. Fakt ist, dass es sich bei Renten und Pensionen um zwei getrennt organisierte Systeme der Alterssicherung handelt, die man nicht ohne Weiteres miteinander vergleichen, geschweige denn koppeln kann, und das Grundgesetz schützt die Eigenständigkeit der Beamtenversorgung.“

Der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt erläuterte seine Argumente auch in einem persönlichen Schreiben an den SPD-Kanzlerkandidaten Peer Steinbrück und plädierte darin für eine Versachlichung der Diskussion.

 

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