komba gewerkschaft nrw

Fehlende Kita-Plätze: Engpässe nicht zulasten von Kindern und Beschäftigten austragen

Eltern können auf Schadensersatz klagen, wenn ihr Kind keinen Kita-Platz erhält. Das hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 20. Oktober 2016 entschieden. Die komba gewerkschaft nrw warnt vor Klagedrohungen auf Kosten von Qualität und Quantität der Kindertagesbetreuung.

Die komba gewerkschaft nrw rät von unüberlegten Schnellschüssen aufgrund des Urteils ab. „Wenn Klagedrohungen kommen, dann darf es nicht sein, dass die Kommunen aufgrund des äußeren Drucks mehr und mehr Kinder aufnehmen und die Gruppen bei gleichbleibend wenig Personal überfüllen. Da kommen die KiTas qualitativ und quantitativ noch schneller an ihre Grenzen. Solche Engpässe gehen dann zulasten der Kinder und der Beschäftigten“, mahnt Sandra van Heemskerk, stellvertretende Landesvorsitzende der komba gewerkschaft nrw und Vorsitzende des Bundesfachbereichs Sozial- und Erziehungsdienst der komba gewerkschaft.

Das Urteil sollte für die Kommunen nun Auftrag sein, den Ausbau der Kindertagesbetreuung weiter intensiv voranzutreiben. Eine ausreichende Zahl an KiTa-Plätzen muss dabei Hand in Hand mit einem auskömmlichen Personalschlüssel gehen. „Der Rechtsanspruch ist gut, aber unserer Meinung nach erst dann erfüllt, wenn die entsprechende Betreuung und Förderung der Kinder gewährleistet ist. Dafür braucht es jedoch ausreichend Plätze, qualifiziertes Personal und die nötige Ausstattung“, sagt van Heemskerk. Die zunehmende Zahl an Flüchtlingskindern wird den Bedarf an Plätzen und gut ausgebildetem Personal zusätzlich wachsen lassen.

Die Qualität der Kinderbetreuung ist in den vergangenen Jahren zwar insgesamt gestiegen, dennoch fehlen bundesweit 107.000 Fachkräfte in diesem Bereich. Das bevölkerungsreichste Bundesland Nordrhein-Westfalen hat gleich zwei Probleme: Mit 25,7 Prozent ist es laut Statistischem Bundesamt nach wie vor Schlusslicht in der U3-Betreuung. Was den Personalschlüssel betrifft, kommen dort auf eine Vollzeitkraft durchschnittlich 3,6 Krippenkinder und 9,5 Kindergartenkinder. Nach Auffassung der Experten sollte eine Erzieherin/ein Erzieher für höchstens drei unter Dreijährige oder 7,5 Kinder ab drei Jahren zuständig sein (Bertelsmann-Stiftung, Ländermonitor Frühkindliche Bildungssysteme).

 

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