Frauenförderung
Führungspositionengesetz: Reform schnell voranbringen
Die dbb frauen haben ihre Forderung nach einer Reform des Führungspositionengesetzes erneuert und begrüßen den jüngsten Vorstoß der Großen Koalition. Nur mit verbindlichen gesetzlichen Regelungen kann die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Sektor erreicht werden.
„Ich kann nur immer wieder bekräftigen, dass wir mit freiwilligen Selbstbekenntnissen nicht mehr Frauen in die Führungsetagen von Konzernen und des öffentlichen Dienstes bekommen. Es ist Zeit für eine einheitliche Initiative, die alle Bereiche – vom Dax-Vorstand bis zur Behördenleitung – einbezieht“, betonte dbb frauen-Chefin Milanie Kreutz. Positiv wertete sie den Vorstoß der Bundesregierung, im Januar 2021 ein Eckpunktepapier mit verbindlichen Vorgaben für private und mitbestimmungspflichtige Unternehmen vorzulegen. Wichtig sei jetzt, dass das Gesetzesvorhaben zügig umgesetzt und noch vor den Bundestagswahlen abgeschlossen werde, so die dbb frauen-Chefin.
Kreutz sieht die Ergebnisse eines unabhängigen Gutachtens als richtungsweisend an, das die Wirksamkeit des Führungspositionengesetzes evaluiert hat und am 18. November 2020 im Kabinett vorgestellt wurde. Danach habe die feste Quote zu einem starken Anstieg der Zahlen von Frauen in Aufsichtsräten geführt und weitere positive Effekte bei den einbezogenen Unternehmen nach sich gezogen.
Behördenkultur bremst Frauen aus
Aber auch der öffentliche Dienst muss laut Kreutz im Reformvorhaben eine deutlich größere Rolle spielen. Denn auch ihm attestiert das Gutachten Nachholbedarf in Sachen Frauenförderung. Danach hakt es vor allem bei der Umsetzung des Bundesgleichstellungsgesetzes (BGleiG). Zwar orientieren sich die Dienststellen an den Vorgaben des novellierten BGleiG zur Umsetzung von gleichstellungs- und vereinbarkeitsfördernden Maßnahmen, führen diese aber teils nicht konsequent im Sinne des Gesetzgebers in der Praxis aus. Auch werden Führungskräfte in vielen Dienststellen gezielter und frühzeitiger für eine gleichstellungsorientierte Personalführung sensibilisiert. Aus dieser Entwicklung erwachsen laut Gutachten aber noch keine hinreichenden Veränderungen dahingehend, dass Führungskräfte eine konkrete Ergebnisverantwortung für die Umsetzung von Gleichstellungszielen der Dienststelle erhalten.
Sichtbar wird das Problem im Gleichstellungsindex, der 2015 mit dem Gesetz für gleichberechtigte Teilhabe von Männern und Frauen an Führungspositionen eingeführt wurde, um die Fortschritte in den obersten Bundesbehörden zu dokumentieren. Dieser bescheinigt den Bundesbehörden – im Hinblick auf die Förderung weiblichen Führungspersonals – vor allem eines: Trägheit. Nur gut jede dritte Führungsposition in den obersten Bundesbehörden ist derzeit weiblich besetzt. Auf Staatssekretärsebene ist gar nur jede sechste Stelle an eine Frau vergeben. Seit 2016 hat sich an diesen Zahlen kaum etwas verändert. „Der Koalitionsvertrag sieht vor, bis 2025 Führungspositionen im öffentlichen Dienst mit Männern und Frauen gleichberechtigt zu besetzen. Um das noch zu schaffen“, mahnt Kreutz, „müssen wir jetzt Ernst machen und die Einführung verbindlicher Regelungen auch für die Verwaltung in Betracht ziehen. Dazu gehört es eben auch, die Beurteilungs- und Beförderungsmodalitäten auf geschlechterbedingte Diskriminierung hin zu prüfen und entsprechend zu reformieren.“